(DBV-Bundesverband, 4.12.2014) Heute Nachmittag befasst sich der DB AG-Aufsichtsrat mit den Fernverkehrsangeboten auf der Schiene. Es steht zu befürchten,

dass weitere Verbindungen, insbesondere solche in Tagesrandlagen, auf der Streichliste stehen. Hiergegen wendet sich mit Nachdruck der Deutsche Bahnkunden-Verband. Die Sicherstellung von Mobilität im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) ist eine im Grundgesetz geregelte Aufgabe der Bundespolitik. Jedoch weigerte sich seit 1994 jede Regierung, diese Aufgabe auch mit Leben zu erfüllen.

Der Artikel 87 e Grundgesetz weist dem Bund die Verantwortung für den SPFV zu: "Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen [...] sowie [...] Verkehrsangeboten [...], soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt." Insbesondere der letzte Satz harrt seit 1994 der Umsetzung. Dieses Fernverkehrsgesetz muss verbindlich regeln, dass jede deutsche Großstadt ein Mindestangebot an Fernverkehrszügen hat. Stattdessen hat sich bisher jede Bundesregierung dafür unzuständig erklärt.

Der DBV fordert deshalb, dass endlich ein Gesetz zur Regelung der Daseinsvorsorge erarbeitet und verabschiedet wird. Es darf nicht sein, dass sich die Bundespolitik weiterhin aus ihrer Verantwortung für ein ausreichendes Fernverkehrsangebot auf der Schiene herausstiehlt und die Zuständigkeit hierfür einem Monopolisten zuweist, der ausschließlich dem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet ist.

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