(3.5.2015, DBV-Bundesverband) Es liegt dem Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV) fern, sich in das fundamentale Grundrecht auf Arbeitskampf einzuschalten. Wenn die Auswüchse eines Streiks jedoch nicht den eigentlichen Kontrahenten sondern den trifft, der auf das Produkt angewiesen ist, so muß schon deutlich seitens der Kunden auf die Schieflage des Arbeitkampfs hingewiesen werden. Es kann nicht sein, dass ein Weselsky bestimmt, ob und wann die Kunden mit der Bahn fahren dürfen.

Mit der Bahnreform wurde die grundgesetzliche Daseinsvorsorge durch die privatrechtliche Führung des bundeseigenen Bahnbetriebs ausgehöhlt. Die für die Grundversorgung wichtigen Dienstposten der Bahn, der Lokführer und der Fahrdienstleister waren bis 1993 verbeamtet um den Kunden vor Streiks zu schützen. Da stets mit Streiks zu rechnen ist, ist die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Die geplante “Einheitsgewerkschaft” zulasten von Spartengewerkschaften ist ganz sicher nicht die Lösung, denn auch diese kann dann - mit allen Gewerken der Bahn - noch umfassender die Bahn lahm legen.

- Die Bundesregierung hat gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die bei Streiks, welche nach Aussage von Rechtswissenschaftlern nicht als Höhere Gewalt einzustufen sind, die Grundversorgung z.B. durch gesetzlich vorgegebene Notfahrpläne für ein nützliches Mindestangebot, als Bestandteil des jeweiligen Jahresfahrplans zu sichern. Entsprechende Schienenersatzverkehre durch die Länder sind einzubeziehen.

- Als die eigentlichen, vom Streik direkt Betroffenen, sind im Fall von Schlichtungen die Bahnkunden durch Vertreter ihrer Verbände zu beteiligen.
Wenn nicht bald dieses “heiße Eisen” angefasst wird, dann werden nach dem Fernbus auch nach den Streiks ein großer Teil der Kunden der Bahn verloren gehen, aber auch Herrn Weselsky die Mitglieder weglaufen.

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