Soll die Öffentlichkeitsbeteiligung nur ein demokratischer Deckmantel sein?

(28.11.2015, DBV-Landesverband Berlin) Klimagipfel in Paris, Klimaschutzprogramm in Berlin. Der Berliner PR-Zeitplan ist perfekt. Am 1. Dezember 2015 wird mit einer großen Inszenierung der Abschluss der öffentlichen Beteiligung am BEK gefeiert. Der DBV hat im Erstellungsprozess mitgearbeitet und eigene Vorschläge eingebracht. Zum Abschluss überwiegt die Skepsis. Denn der Schadstoffausstoß des Flugverkehrs ist niedriggerechnet und weitere mögliche Maßnahmen zur Reduzierung sind mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt worden. Die Öffentlichkeit wird nicht ernst genommen. Im Abschlussbericht stehen somit wohl nur Maßnahmen, die von der Verwaltung gefiltert und vorbewertet wurden. Konkrete Hinweise des DBV an Umweltsenator Geisel zu den Problemen sind seit einem Monat unbeantwortet.

Zwei Beispiele

Straßenverkehr: "Der BUND fordert die Zahl der Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenland planmäßig und systematisch stufenweise zugunsten klimafreundlicherer Nutzungen (Fahrradstellplätze, Bus-/Fahrradstreifen, Grünstreifen, Außengastronomie...) zu reduzieren." Die Bewertung des Senats: "[...] Stellplatzreduzierung wird aus fachlichen Erwägungen nicht weiter verfolgt." Thema erledigt. Oder die Einführung von Tempo 30? Senat: "wird aus fachlichen Erwägungen nicht weiter verfolgt."

Flugverkehr: "Klimabelastung durch Flugverkehr reduzieren - CO2-Ausstoß verringern". Antwort des Senats: "rechtliche/administrative Aspekte sprechen gegen eine Umsetzung." Welche Aspekte das wohl sind? Keine Aussage. Stattdessen werden für den Flugverkehr nur die tatsächlichen CO2-Emissionen ausgewiesen; eine unübliche Herangehensweise. Denn die tatsächlichen Emissionen sind mit einem Faktor zu multiplizieren, der die Schädlichkeit in den höheren Luftschichten in ein Verhältnis setzt (mindestens 2,5). Dies ist jedoch unterblieben, obwohl auf den Workshops darauf hingewiesen wurde. Zu allem Überfluss sieht sich das Land Berlin als Gesellschafter der FBB (Flughafen-Gesellschaft) gar nicht zuständig für den Schadstoffausstoß des Flugverkehrs. Schließlich werde ja bald Tegel geschlossen und dann finde der Ausstoß auf Brandenburger Gebiet statt. Spätestens mit dieser Begründung scheint die Ernsthaftigkeit des BEK deutlich infrage gestellt.

Fachliche Erwägungen sprechen gegen die Idee der Reduzierung der Stellplätze und für den Schadstoffausstoß in Schönefeld ist der Senat nicht zuständig. Zwei Beispiele, die Zweifel am Willen des Senats aufkommen lassen, eigene Ziele in der Klimapolitik zu erfüllen.

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