Zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und Herstellung der Barrierefreiheit hat der Berlin-Brandenburgische Bahnkunden-Verband gestern den nachfolgenden

(22.11.2016) Offenen Brief am 21. November 2016 an den Brandenburger Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke, den Brandenburger Finanzminister Christian Görke und der Brandenburger Infrastrukturministerin Kathrin Schneider geschickt:

"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Woidke, sehr geehrter Herr Minister Görke, sehr geehrte Frau Ministerin Schneider,

 

am vergangenen Freitag hat der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des Landtages ein ÖPNV-Investitionsprogramm von 12 Millionen Euro für 2017/018 gebilligt. 2017 sollen davon drei Millionen Euro, 2018 sechs Millionen Euro und 2019 drei Millionen als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung stehen.

Die Brandenburgischen Straßenbahnbetriebe in Frankfurt/Oder, Cottbus, Stadt Brandenburg und Rüdersdorf verfügen heute nur zum geringen Teil bzw. gar nicht über einen barrierefreien Fahrzeugpark. Aufgrund der bundesgesetzlichen Forderungen, bis zum 31. Dezember 2021 im Nahverkehr die "vollständige Barrierefreiheit" herzustellen bzw. bei Nichtumsetzung einen konkreten Maßnahmeplan zur Herstellung vorzulegen, ist eine kurzfristige Ersatzbeschaffung von Straßenbahnwagen und die Anpassung von sehr vielen Haltestellen erforderlich.

Nach unseren Kenntnissen bewegt sich die Zahl der zu ersetzenden Straßenbahnwagen, weil überhaupt nicht barrierefrei, um die 60 Fahrzeuge. Hinzu kommt der notwendige Umbau der Haltestellen - wohl zum Teil auch der Gleisanlagen.

Die am vergangenen Freitag zugebilligten Summen reichen für die zur Verfügung stehende Zeit von knapp vier Jahren nicht aus. Im Durchschnitt betragen die Anschaffungskosten pro Straßenbahnwagen nach heutigem Preisstand etwa 2,5 Millionen Euro. Wieviele behindertengerechte Fahrzeuge aus diesem Investitionsprogramm bis 2019 mit 12 Millionen angeschafft werden können, bedarf keiner großen Rechenkenntnis.

Selbst eine Fortführung dieses Investitionsprogrammes über 2019 hinaus auf dem Niveau mit drei Millionen Euro jährlich kann unserer Meinung nach nicht zu einem dauerhaften Erhalt der Straßenbahn in den eingangs genannten Städten führen. In etwa 10 Jahren sind die in den vergangenen Jahren mit einem Mittelteil nachgerüsteten Altfahrzeuge auch zu ersetzen. Die Betriebe werden also weiterhin einen größer werdenden Investitionsstau vor sich hinschieben.

Gerüchten zufolge handelt es sich bei den bereitgestellten Summen auch nur um eine anteilige Förderung von 40 Prozent durch das Land Brandenburg. Was soll damit erreicht werden? Soll lediglich der "Schwarze Peter" für die auf Dauer absehbare Einstellung des Straßenbahnbetriebes zumindest in Brandenburg (Havel), Frankfurt/Oder und Cottbus auf die jeweils zuständigen Kommunen abgeschoben werden?

Der Berlin-Brandenburgische Bahnkunden-Verband schlägt deshalb vor, eine landeseigene Finanzierungsgesellschaft für den ÖPNV zu gründen, die nur Schienenfahrzeuge (aber jedoch auch den Obus in Eberswalde) finanziert. Alleine für die Straßenbahen wären bei einem angenommenen Stückpreis von 2,5 Millionen Euro wären bis zum Jahre 2022 145 Millionen Euro notwendig. Nicht enthalten ist dabei der Obus in Eberswalde.

Außerdem muss unbedingt der prozentuale Förderanteil deutlich erhöht werden. Wir sehen nicht, wie beispielsweise Brandenburg (Havel) 1,5 Millionen Euro pro Straßenbahnwagen aus dem überschuldeten Stadthaushalt finanzieren soll.

Der Berlin-Brandenburgische Bahnkunden-Verband gibt zu bedenken, dass Straßenbahnen und Elektrobusse die einzige wirksame und alternative Elektromobilität in Städten sind."

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