(10.2.2017, DBV-Bundesverband) Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) begrüßt ausdrücklich die Initiative des Bundesrates zur Schaffung eines Bundes-Schienenpersonenfernverkehrsgesetzes (SPFVG).

Seit der Bahnreform ist das Angebot im Schienenpersonenfernverkehr SPFV kontinuierlich abgebaut worden. Der Gesetzgebungsprozeß kommt damit endlich seiner Verpflichtung zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge gem. Artikel 87e GG nach.

Der DBV ist besonders darüber erfreut, dass sein Gesetzentwurf zu etwa 70% übernommen wurde. Bayerns Innenminister Herrmann und Thüringens Verkehrsministerin Keller hatten dies unter Würdigung des DBV-Vorschlags in die Bundesratsdebatte eingebracht. Bundesverkehrsminister Dobrindt lehnte in einem Schreiben an DBV-Präsident Curth eine SPFVG strikt ab.

Kritisch zu bewerten ist, dass der Entwurf des Bundesrates konkrete Angaben zu Mindeststandards, wie z. B. eine Mindest-Bedienung im z. B. Zweistundentakt sowie bei bestimmter Einwohnerstärke vermissen
lässt. Auch die Aufgabenträgerfusion zwischen den SPFV- und den SPNV-Aufgabenträgern erscheint nicht hilfreich, vor allem wenn dadurch eine weitere Kanibalisierung der Regionalisierungsmittel zu anderen als
SPNV-Zwecken einhergeht. Den vom Bundesrat beschritten Weg halten wir jedoch für überfällig und richtig.

Den Link zum Bundesrats-Tagesordnungspunkt finden Sie hier.

Und den Vorschlag des DBV finden Sie hier.

 

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