(DBV Berlin-Brandenburg, 16.2.2017) Konferenz im MIL am 16.02.2017 zur
- Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030
- Auftakt zum Landesnahverkehrsplan 2018-2022

Der Berlin-Brandenburgische Bahnkundenverband begrüßt die Absicht des Landes Brandenburg zur „breiten Beteiligung aller Interessensgruppen, der Bürgerinnen und Bürger und der Politik“ an der Mobilitätsstrategie 2030 und dem Landesnahverkehrsplan.
Mehr Fahrgäste in Bussen und Bahnen und wirksame Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele können besonders mit einer Positivstimmung und zukünftig mit Multimodalität der Fahrgäste erreicht werden. Seit der Eröffnung der Nord-Süd Verbindung im Jahre 2006 sind weitere Schienenprojekte zur Beseitigung von Kapazitätsengpässen und für die Realisierung des Deutschland Taktes ausgeblieben.
Die begrenzt zugänglichen Korridoruntersuchungen des VBB sind noch keine Entscheidungsgrundlage zur Weiterentwicklung des Bahnknotens Berlin-Brandenburg. So werden in den Korridoren Berlin/Spandau-Havelland 1) und Berlin-Potsdam 2) die Verlängerungen der Gleichstrom-S-Bahn überbewertet, in dem unterschiedliche Verkehrsaufkommen in Berlin und unterschiedliche
Liniennetze bei den Mitfällen eingegeben wurden. Wesentliche Effizienzkriterien wie Baukosten und Betriebskosten sowie Klimaziele werden nicht aufgezeigt. Beteiligungsveranstaltungen dürfen aber auch keine Alibiveranstaltungen sein, auf denen fachliche Hinweise ignoriert werden. 4) Auf den zahlreichen getrennten Informationsveranstaltungen in Berlin und Brandenburg wird deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern verbessert werden muss, indem gemeinsame Planungen über die Ländergrenzen von beiden Ländern gemeinsam erarbeitet werden.
Das letzte gemeinsam erarbeitete Bahnkonzept ist das „Zielnetz 2000“ aus dem Jahre 1994 – kurz vor der gescheiterten Länderfusion. Aus o.g. Gründen werden folgende Strategien und Ziele vorgeschlagen:

Erarbeitung eines „Gemeinsamen Ländernahverkehrskonzeptes ABC-PLUS“. 3) 2. Zeitliche und inhaltliche Harmonisierung der beiden Nahverkehrspläne der Länder Berlin und Brandenburg.
3. Begleitung beider o.g. Verfahren durch die in Berlin und Brandenburg in Regierungsverantwortung gewählten Parteien und die in beiden Ländern aktiven Fahrgastverbände DBV, VCD, und BUND. 5)
4. Das „Gemeinsame Ländernahverkehrskonzept ABC PLUS“ für den Stadt-Umland Verkehr in der Hauptstadtregion muss folgende Grundlagen,Maßnahmen und Ziele verfolgen: a) Gesamtnetzberechnung für den ABC-Bereich - als Ergänzung der korrigierten Korridoruntersuchungen. b) Analyse und Prognose aller Pendlerbeziehungen zwischen Berlin und Brandenburg - einschl. der Ermittlungen des Modal Split. c) Zielstellung sollte ein ausgeglichenes Benutzungsverhältnis zwischen MIV und Umweltverbund sein – also die Verbesserung des Modal Split zwischen MIV und Umweltverbund von 30:70 auf 50:50 d) Ausweisung der gesamten Verkehrsleistungen (Personen km) und Aufwendungen (Nutzwagen km und Zug km) für die einzelnen Flotten des Bus-, TRAM-,U-Bahn-, S-Bahn-, Regional-und Fernverkehrs. e) Ausweisung der Reisezeitgewinne und MIV- Reduzierungen sowie der CO2 - Reduzierungen für einzelne Szenarien. f) Stufenprogramm zum Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur zur Beseitigung der Engpässe für den Deutschland-Takt.
Nach der Konferenz wird der DBV sein Alternativkonzept veröffentlichen - einschl. einer 100 Tage-Bilanz der bisherigen Berliner Koalitionsarbeit.

1) Im Korridor Spandau-Havelland wird die Variante Verlängerung der Gleichstrom-S-Bahn überbewertet, da nur bei Verlängerung der Gleichstrom-S-Bahn die direkte Erschließung auf Spandauer Gebiet berücksichtigt wurden. Hier könnte die „Variante Mitfall 3 Verdichtung Regionalverkehr“ mit der Berücksichtigung eines Regionalbahnhofes im Falkenhagener Feld/Staaken einen Großteil der 80.000 Einwohner in Berlin Spandau zusätzlich erreichen.
2) Auch im Korridor Berlin- Potsdam werden die Varianten zur Verlängerung einer Gleichstrom-S-Bahn überbewertet. Hier könnten die Linienverknüpfungen zwischen Potsdamer Stammbahn
und Stettiner Bahn zu Direktverbindungen zwischen der nordöstlichen und südwestlichen Hauptstadtregion führen – sogar mit einer Entlastung des Umsteigebahnhofes Friedrichstraße.
3) Dabei sollten auch die an den ABC-Bereich angrenzenden Brandenburger Zielorte wie Eberswalde, Fürstenwalde, Wünsdorf/Waldstadt, Brandenburg/Havel, Nauen und Kremmen einbezogen werden.
4 ) Die bisherigen „Geheimverfahren“ wie die Veröffentlichung der sogenannten Korridoruntersuchungen mit Speerrfrist am 28.11.2016 sowie die „unabänderlichen Kabinettsbeschlüsse“ haben sich auch bei BER und „Stuttgart 21“ als nicht zielführend erwiesen.
5) Der nur in Berlin tätige Fahrgastverband IGEB oder der ADFC sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Parteien könnten auch beteiligt werden.

 

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