Ab heute treffen sich CDU/CSU und SPD zu Gesprächen über das Ob und Wie einer möglichen neuen Bundesregierung. Der DBV erwartet von allen Beteiligten,

dass sie sich auch über die Probleme unterhalten, die im Jahr über 10 Milliarden Menschen betreffen: die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs! Denn über 10 Milliarden Menschen fahren jährlich im Nahverkehr mit Bahn und Bus.
In den ländlichen Regionen muss das bestehende Bahn- und Busangebot als Grundversorgung erhalten bleiben und in den Städten muss es wegen ständig steigender Fahrgastzahlen ausgebaut werden. Hierzu reicht, da sind sich alle Experten einig, die bestehende Finanzierung keinesfalls aus. Die Daehre-Kommission zur Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung hat dazu vor mehr als 5 Jahren bereits konkrete Vorschläge gemacht, die auch heute noch aktuell sind.

Aus Sicht des Deutschen Bahnkunden-Verbandes gehört unter anderem dazu:

  1. Die Zahlungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), mit deren Mittel die Bundesländer auch ihre Verkehrsinfrastruktur finanzieren sollen, muss deutlich erhöht werden.
  2. Seit 1994 erhalten alle Bundesländer Gelder vom Bund zur Bestellung von Regionalverkehrsleistungen – die sogenannten Regionalisierungsmittel. Diese Gelder werden von fast allen Bundesländern, mit Duldung der Bundesregierung, auch für weitere Ausgabenposten verwendet, die nichts mit der Bestellung von Regionalverkehren zu tun haben. Der Gesetzgeber muss endlich klarstellen, dass diese Gelder ausschließlich für Zugleistungen zu verwenden sind.
  3. In den nächsten Jahren wird eine Umverteilung der Regionalisierungsmittel von Ost nach West stattfinden, in deren Folge es zu weiteren Abbestellungen von Regionalverkehren in den ostdeutschen Bundesländern kommen wird. Alle Ministerpräsidenten hatten diesem faulen Kompromiss zugestimmt! Deshalb stehen sie jetzt in der Verantwortung, im Rahmen der Sondierungs-/Koalitionsgespräche einen neuen Verteilungsschlüssel auszuhandeln, der wenigstens die üblichen Preissteigerungen beinhaltet.
  4. Die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr hat bis zum 1. Januar 2022 zu erfolgen. So steht es im Personenbeförderungsgesetz, § 8 Absatz 3. Leider wird dieses Datum sowohl von der Bundesregierung als auch von den Kommunen nicht ernst genommen. Denn bundesweit müsste das bedeuten, dass in den kommenden vier Jahren fast alle Bus- und Straßenbahnhaltestellen – egal, wie oft sie angefahren werden und wo sie liegen – faktisch neu gebaut werden müssten. Aber die Finanzierung ist überhaupt nicht geklärt. Einzig die Aufstellung von Nahverkehrsplänen könnte das Datum 1.1.2022 „aushebeln“ – aber auch hierfür gibt es kaum die notwendigen Vorarbeiten.
  5. (DBV-Bundesverband, 3.1.2018)
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