In seinem Sonderbericht 2019 kritisiert der Bundesrechnungshof auch die Verwendung der Regionalisierungsmittel

 

Am 22. Oktober 2019 hat der Bundesrechnung seinen Sonderbericht 2019 „Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes“ veröffentlicht. Enthalten sind unter anderem auch Feststellungen zu den Regionalisierungsmitteln (RegM). Seit 2016 erhalten die Bundesländer nach Neuverhandlung Geld vom Bund, das vorrangig für den öffentlichen Verkehr ausgegeben werden soll. In der Ursprungsfassung von 1993 sollte dieses Geld ausschließlich (2016: 8,2 Mrd. Euro insgesamt) für die Bestellung von Regionalverkehrsleistungen auf der Schiene verwandt werden.

Nach und nach wurde diese Zweckbindung durch die Bundesländer immer mehr aufgeweicht und mündete in der heutigen Formulierung, dass sie „insbesondere“ für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ausgegeben werden müssen. So ist es inzwischen üblich, dass fast alle Bundesländer mit den ehemals für den SPNV gedachten Gelder auch den kommunalen Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr, P&R-Parkplätze, Tarifangebote, Werbekampagnen und beispielsweise Fahrzeuganschaffungen finanzieren.

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Prüfungsbericht festgestellt, dass zum Jahresende aus den vorhandenen 8,2 Mrd. Euro, die die Bundesländer tatsächlich vom Bund erhalten haben, 2,8 Mrd. Euro überhaupt nicht ausgegeben, sondern „auf die hohe Kante“ gelegt wurden – über 20 Prozent! Zusätzlich zu den Ausgaben, für die die RegM ursprünglich gedacht waren („Fremdausgaben“ 2016 im Durchschnitt über alle Bundesländer: 28 %) kommen diese 20 Prozent noch hinzu!

Und immer noch ist das Klagen in den Bundesländern groß. Angeblich reiche das Geld nicht, um in ländlichen, strukturschwachen Regionen ein Mindestangebot an Bahn- und Busverkehren aufrechtzuerhalten. Angesichts der Feststellungen des Bundesrechnungshofes stimmt dies nicht. Geld ist genug da. Die Frage ist nur die, wofür es ausgegeben wird.

Nach Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium sollen die Bundesländer nochmals fast 1,8 Mrd. Euro jährlich erhalten. Der DBV begrüßt einerseits das zusätzliche Engagement, fordert vom Bundesverkehrsministerium aber auch, dass die Ausgabezwecke ganz konkret auf Mehrbestellungen im Schienenverkehr begrenzt werden. Ideal wäre es, wenn im Rahmen von Nachverhandlungen auch bei geltendem Regionalisierungsmittelgesetz eine Änderung erreicht werden kann.

Der Link zum Sonderbericht

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