Ab 1.1.2020 soll der Mehrwertsteuersatz auf Bahn-Fernfahrten von heute 19 % auf 7 % sinken. Das hat die Bundesregierung am 16. Oktober 2019 beschlossen. Diese Maßnahme ist breiter Konsens und wird sicherlich auch im Bundestag eine deutliche Mehrheit erfahren. Auch der DBV-Bundesverband begrüßt diesen Schritt als wichtiges Zeichen. Die MWSt-Senkung betrifft jedoch nur einen kleinen Teil des umweltfreundlichen Mobilitätsdienstleisters Eisenbahn.

Deshalb sieht der DBV-Bundesverband die Notwendigkeit, die Trassenkosten der Eisenbahn, die für jeden gefahrenen Zugkilometer fällig werden, generell zu senken. Das Zauberwort heißt „Grenzkosten“.

Heute fließen in den Trassenpreis der Eisenbahn alle (auch indirekte) Kosten ein, die jede Zugfahrt verursacht. Das sind die Kosten für die Vorhaltung der Infrastruktur, die Instandhaltung und den Betrieb. Fahren auf einem Streckenabschnitt nur wenige Züge, wird damit jede Zugfahrt extrem teuer, weil die meisten Fixkosten unabhängig von der Zugzahl sowieso entstehen (z. B. Instandhaltung, Personal). Fahren auf dem gleichen Abschnitt jedoch statt 10 Zügen 100, werden die Vollkosten nicht auf diese 10 Züge, sondern auf 100 Züge verteilt.

Mit der heutigen Vollkostenrechnung nimmt Deutschland eine Sonderrolle in der Europäischen Union ein. Denn in den allermeisten EU-Staaten findet die „Grenzkostenrechnung“ Anwendung. Hier werden nur die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebes als Trassenpreis in Rechnung gestellt, die Differenz würde direkt vom Bund als Eigentümer an den Betreiber der Infrastruktur überwiesen. Nach Schätzungen des DBV sinken die Trassenpreise bei Umstellung der Berechnung um 60 bis 80 Prozent. Diese Senkung käme dem Schienenverkehr insgesamt zugute, denn auch der Güterverkehr profitiert davon.

Einen weiteren Vorteil sieht des DBV-Bundesverband im Umstand, dass mit der Umstellung der Berechnung auch in den ländlichen Regionen der Schienenverkehr sehr viel preiswerter wird. Denn dort ist die Zugfrequenz geringer als in den Ballungsräumen. Es wäre nach Meinung des DBV-Bundesverbandes deshalb nur konsequent, wenn die Berechnungsgrundlage für die Trassenpreise umgestellt wird. So wird Bahnfahren und der Gütertransport auf der Schiene attraktiver und der Bund als Eigentümer der Bahn-Infrastruktur würde seine Verantwortung wieder deutlicher wahrnehmen.

 

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