Der elektrische Bahnbetrieb ist im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern energieeffizient, klima- und umweltfreundlich. Im Gegensatz zu früheren Planungen soll eine Umstellung der Bahnstromversorgung auf erneuerbare Energien bereits im Jahr 2038 anstatt erst 2050 abgeschlossen werden. Ende

letzten Jahres lag der Ökostrom-Anteil bei immerhin 57 Prozent. Trotzdem sind in Deutschland von dem rund 33.400 km langen bundeseigenen Schienennetz bislang nur rund 60 Prozent elektrifiziert. Damit liegt ausgerechnet das Transitland Deutschland zum Teil erheblich hinter vielen seiner europäischen Nachbarländer, wie z. B. Polen (64 %), den Niederlanden (76 %), Österreich (72 %) und der Schweiz (100%).

Entsprechend dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018 sollen bis 2025 dagegen 70 Prozent des Netzes elektrifiziert sein.

Unklar ist dabei, wie das Elektrifizierungsziel fristgerecht erreicht werden soll. Um diesen Zielwert zu erreichen, müssten beginnend ab dem Jahr 2020 bis einschließlich 2025 jährlich rund 500 km Strecke elektrifiziert werden. Angesichts der Dauer für Planung, Planfeststellung und Bau ist dieses Ziel eine Illusion.

So wurde für das aktuell in Realisierung befindliche Elektrifizierungs-Projekt zwischen Ulm, Friedrichshafen und Lindau die Anträge für die Planfeststellung der einzelnen Projektabschnitte zwischen August 2011 und Mai 2012 beim Eisenbahn-Bundesamt zur Genehmigung eingereicht, die Planfeststellungsbeschlüsse lagen schließlich zwischen Mai und Oktober 2015 vor. Die bauliche Fertigstellung dieser rund 130 km langen Strecke ist erst für das Jahr 2021 geplant. Noch nicht einmal berücksichtigt ist hierbei die Planungszeit für das Erstellen der umfangreichen Planfeststellungsunterlagen.

Im Hinblick auf das Erreichen der im Klimaschutzprogramm 2030 gesetzten Ziele fordert der DBV bereits seit längerem die Schaffung des gesetzlichen Rahmens zur deutlichen Planungsbeschleunigung von Bahnprojekten bzw. die Verschlankung von Planungsverfahren, weiterhin auch die Bereitstellung ausreichender Investitionsmittel. Hier sind bei der Umsetzung von Elektrifizierungsmaßnahmen im Bestandsnetz entsprechende Investitionsmaßnahmengesetze eine wirksame Möglichkeit der Planungsbeschleunigung.
Der Bahnkunden-Verband begrüßt in diesem Zusammenhang den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer am 6. November 2019 vorgelegten und vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines „Maßnahmenvorbereitungsgesetzes“. Leider fehlen in dem benannten Gesetz-Entwurf wichtige Schienenprojekte des Vordringlichen Bedarfs, so zum Beispiel die Elektrifizierung der Strecken Nürnberg – Schwandorf – Furth im Wald – Grenze Deutschland/Tschechien, der Ausbau bzw. die Elektrifizierung der sogenannten "Lehrter Stammbahn" im Abschnitt (Hannover –) Vorsfelde – Wustermark (– Berlin) oder die Strecke Cuxhaven – Stade (– Hamburg). Die Chancen für die Beschleunigung weiterer wichtiger Schienenverkehrs-Projekte hätten dagegen genutzt werden müssen.

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