Bahnkunden-Verband begrüßt Gesetzesänderungenund und fordert vollständige Weitergabe an die Aufgabenträger und Kommunen

Die Gelder des Bundes für den Neu- und Ausbau von Stationen und Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden in den nächsten Jahren deutlich erhöht. Ein gutes Zeichen! Insbesondere die Dynamisierung um 1,8 % war dringend überfällig. Die im Galopp steigenden Baupreise haben dazu geführt, dass die über viele Jahre gleichbleibende Summe von ca. 333 Mio. Euro pro Jahr für alle Bundesländer kaum noch Wirkung entfaltet hat. Auch die beschlossenen Änderungen bei den Fördertatbeständen und der Förderhöhe sollten in den nächsten Jahren dazu führen, dass der in fast allen Kommunen bestehende Investitionsstau ein wenig abgebaut werden kann.
Auch der „Grundbetrag“ der Regionalisierungsmittel wird nochmals erhöht. Aus diesen Gelder sollen die Bundesländer und Kommunen ihre Leistungsbestellungen für Regionalverkehre und kommunale Bahn- und Busverkehre bezahlen. Der Bahnkunden-Verband erwartet von den Bundesländern (die diese Gelder vom Bund erhalten), dass sie diese vollständig an die Kommunen und diese an ihre Aufgabenträger weitergeben. In der Vergangenheit hat der Bahnkunden-Verband mehrfach kritisiert, dass die Bundesländer einen erheblichen Teil davon „bunkern“ (für 2016 waren es von 8,2 Mrd. Euro bereits über 2 Mrd. Euro!).
Sowohl die Erhöhung der GVFG- als auch der Regionalisierungsmittel wird sich allerdings erst in den nächsten drei bis fünf Jahren nach Schätzung des Bahnkunden-Verbandes spürbar auswirken. Ausschreibung und Bestellung braucht so lange!
Wie dringend es notwendig ist, auch über eine möglicherweise bessere Rechtsform der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft nachzudenken, zeigt die Ankündigung der Bundesregierung, in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zu den Trassenentgelten vorzulegen. Die Steigerung der Trassenentgelte („Schienenmaut“) soll auf die gesetzliche Dynamisierung der Regionalisierungsmittel von 1,8 % begrenzt werden. Im Grunde ist dies ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit der DB AG. Einerseits muss nach Artikel 87e Grundgesetz der Infrastrukturbereich gewinnorientiert geführt werden, andererseits soll es quasi eine gesetzlich vorgegebene, planwirtschaftliche Preisbildung geben. Für den Bahnkunden-Verband zeigt dies deutlich, dass Anforderungen an einen modernen Verkehrsdienstleister nicht mehr mit gesetzlichen Vorgaben und verkehrspolitischen Zielen in Einklang zu bringen sind. Der Bahnkunden-Verband wird hierzu in den nächsten Monaten seine Position und Vorschläge diskutieren.

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