Der Deutsche Bahnkunden-Verband e. V. erwartet von den Verkehrsunternehmen wegen der bereits bzw. der ab demnächst geltenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, deutliche und leicht verständliche Hinweise auf diese Tragepflicht. Dazu gehören nach Meinung des DBV nicht nur direkte Durchsagen in den Verkehrsmitteln, sondern Hinweise in den digitalen Medien und an den Haltestellen.

Hierbei ist es wichtig, dass das 2-Sinne-Prinzip umgesetzt wird, um alle Fahrgäste zu erreichen. Also nicht nur knarzende und schwer verständliche Hinweise, sondern auch Aushänge und Informationen auf den Fahrkartenautomaten. Damit wird auch die große Gruppe der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, die es im Moment nochmal schwerer bei der Nutzung von Bahn und Bus hat, erreicht wird.

Wo solche Technik zur Fahrgastinformation nicht vorhanden ist, gehören Hinweise auf die Fahrscheine oder Aufsteller an die Haltestellen!

 

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