Immer deutlicher zeichnet sich ab, welche negativen Folgen die Einigung vom 25. September 2015 zwischen dem Bundesfinanzminister und den Ministerpräsidenten der Länder für Brandenburg hat. Es ging in den Gesprächen um die Fortführung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Die Bundesländer erhalten vom Bundesfinanzministerium pro Jahr eine bestimmte Summe Geld, um damit hauptsächlich Bahn- und Busverkehre zu finanzieren. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel müssen neu ausgehandelt werden.

Die Folgen der Einigung werden für Brandenburg eine weitere Welle der Abbestellungen und Streichungen bedeuten bedeuten. Für Brandenburg sieht die Einnahmeentwicklung folgendermaßen aus:


Aufgefangen werden können die ab 2016 dramatisch weniger werdenden Mittel nur, wenn die Landesregierung bereit ist, eigenes Steuergeld zur Finanzierung in die Hand zu nehmen. Danach sieht es aber nicht aus. So können die absehbaren Folgen schon jetzt benannt werden:

1. Alle angedachten Verbesserungen (Taktverdichtungen, neue Halte) werden nicht umgesetzt.

2. Alle Bahnhöfe, die weniger als 50 Ein- und Aussteiger pro Tag haben, werden nicht mehr bedient (aktuell werden die Chancen auf Wiedereinführung der Halte in Kunersdorf,  Kolkwitz und Raddusch [nachgetragen] damit noch weiter sinken).

3. Auf den Regionalbahnlinien, die nicht Berlin berühren, wird der Takt spürbar ausgedünnt.

4. Der Saisonverkehr nach Rheinsberg wird wohl auch der Vergangenheit angehören.

5. Linien enden am Berliner Stadtrand (z. B. Spandau, Potsdam, Königs Wusterhausen, Erkner, Bernau, Oranienburg, Hennigsdorf).

6. Ganze Linien, die insgesamt schwach nachgefragt werden, werden aufgegeben.

Angesichts der sehr wahrscheinlichen, drastischen Einschnitte stellt sich die Frage, wieso dieser Einigungsvorschlag überhaupt eine Mehrheit unter den Ministerpräsidenten finden konnte.

Hinzu kommt, dass die Regionalisierungsmittel ursprünglich nur für die Bestellung von Zugverkehren durch die Bundesländer gedacht waren. Leider ist diese Zweckbindung in den zurückliegenden Jahren aufgeweicht worden. Die Folge: inzwischen wird ein bunter Strauß aus Aufgaben mit diesen Geldern finanziert. Hier fordert der DBV-Bundesverband seit Jahren von der Bundesregierung ein Einschreiten und Unterbinden dieser Zweckentfremdung.

Diese Einigung muss noch in einer Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht werden. Der DBV-Landesverband erwartet von den Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg, dass sie ihn parteiübergreifend ablehnen. Nachverhandlung sind notwendig. Alle Brandenburger sind aufgefordert, ihren Unmut persönlich und schriftlich gegenüber ihren Abgeordneten und der Landesregierung zum Ausdruck zu bringen. Vielleicht lässt sich das Schlimmste abwenden. Der 25. September 2015 war, sollte es bei es keine Korrekturen geben, ein schwarzer Tag für den Bahn- und Busverkehr.

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