DBV fordert Nachdenken über eine Entschädigungsregelung für Fahrgäste im Regional- und Nahverkehr

Der Streik vom 22. bis 23. April 2015 dauerte im Regional- und S-Bahn-Verkehr 43 Stunden. Theoretisch. Denn faktisch begann er schon am Abend des 21. April und dauerte noch am frühen Morgen des 24. an. So wurden aus den 43 Stunden für manche Fahrgäste 50 und mehr Stunden, an denen sie sich fragen mussten, wie sie ihre Wege planen und zurücklegen. Sie haben, egal wie lange gestreikt wurde und noch wird, keine Erstattungsansprüche!

Warum gilt nicht: gleiches Recht für alle? Die Länder Berlin und Brandenburg, die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in ihrem Bundesland bestellen und bezahlen, haben für den Streikfall vorgesorgt: es wird nur der Zug bezahlt, der auch tatsächlich fährt. Fällt ein Zug wegen Streiks aus, erhält dafür das Verkehrsunternehmen kein Geld. Wer als Fahrgast an einem Streiktag statt des Zuges das Auto für seinen Weg nehmen musste, hat keine Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche. So entsprechen 2 Streiktage für die Monatskarte Fürstenwalde - Berlin ABC (162 €) einem Betrag von ca. 10,80 €, der für eine Leistung bezahlt wurde, die nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Der DBV schätzt die Einsparungen durch die Streiks im Regional- und S-Bahn-Verkehr im letzten und diesem Jahr für die Länder Berlin und Brandenburg auf einen unteren zweistelligen Millionenbetrag. Der DBV Berlin-Brandenburg erwartet deshalb von den Verantwortlichen, dass auch die Fahrgäste in irgendeiner Weise aus der Summe der eingesparten Bestellentgelte eine Entschädigung für die zahlreichen Streiks erhalten. Warum darf nicht gleiches Recht für alle gelten?

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