Auf der heutigen Verkehrsministerkonferenz in Berlin haben sich die Länder klar für die Anhebung der Regionalisierungsmittel ausgesprochen. So sehr dies zu begrüßen ist, darf man nicht übersehen, dass es die Länder waren, die mit der “Kannibalisierung” von Regionalisierungsmitteln SPNV-fremde Projekte den nunmehr entstandenen finanziellen Engpass herbeigeführt haben. So steckten einige Länder Mittel aus dem Regionalisierungsbudget in Projekte wie Bahnsteige, Strecken, Busse, Radwege, Fernbahnverkehr – um nur einige zu nennen. Hinzu kommen die Verwaltungskosten der Aufgabenträger. Während der Freistaat Bayern als größtes Flächenland mit  e i n e m  SPNV-Aufgabenträger, der BEG, auskommt, leistet sich der kleine Freistaat Sachsen fünf solcher Institutionen.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) fordert von Bund und Ländern eine klare rechtliche Positionierung zum Schienenpersonennahverkehr und die Vornahme folgender Korrekturen:
1. Rückkehr zur ursprünglichen Fassung des Regionalisierungs-gesetzes (1993) durch ausschließliche Zweckbindung für den SPNV.
2. Mindestens die Halbierung der Trassengebühren (entspricht den Bundesmitteln, die der DB aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) in der Höhe von mehr als 2 Mrd. €/a zur Verfügung stehen.
3. Einsparungen nicht durch Abbestellungen sondern durch mehr bedarfsorientierten als vertakteten Verkehr im ländlichen Raum (vgl. “Schmiedeberger Modell” des DBV).
Es muß möglich werden, Korrekturen von früheren (Fehl-)Entscheidungen vorzunehmen, z.B. der Reaktivierung von Verkehren auf abbestellten Strecken.

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