„Die Dynamik der Verbreitung einiger neuer Varianten von SARS-CoV-2 (B.1.1.7, B.1.351 und P1) ist besorgniserregend.“ so das Robert-Koch-Institut in seiner aktuellen Veröffentlichung. Dennoch haben bereits erste Schulen wieder ihren Präsenzunterricht aufgenommen; weitere sollen und werden folgen. Der DBV nimmt die Schulöffnungen zum Anlass, erneut die Kommunen und Aufgabenträger aufzufordern, schnell und praxisnah auf eine erhöhte Nachfrage durch zusätzliche Angebote zu reagieren.

Wenn in fast allen Bundesländern der Präsenzunterricht an den Schulen wieder startet, müssen nach Meinung des Bahnkunden-Verbandes auf Linien mit einer absehbar oder ständigen erhöhten Nachfrage auch mehr Bahnen und Busse zum Einsatz kommen, um die notwendigen Abstände zwischen den Fahrgästen zu gewährleisten. Es reicht nicht aus, an Abstandhalten und Masketragen mit ständigen Durchsagen und Aufkleber die Fahrgäste zu erinnern. Auch die Besteller der Bahn- und Busleistungen (Aufgabenträger) haben selbstverständlich ihren Anteil an der Einhaltung der AHA-Regeln zu leisten!
Die Kommunen hatten in den letzten Monaten genug Zeit, Vorsorge zu treffen und zum Beispiel mit örtlichen Reisebusunternehmen Vereinbarungen abzuschließen. So entsteht auch eine win-win-Situation: die Busunternehmen haben neue Aufträge, können Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückholen, brauchen keine staatlichen Corona-Hilfen zu beantragen und den ÖPNV-Fahrgästen wird durch die Ausweitung des Platzangebotes gezeigt, dass die Kommunen die Situation ernst nehmen und handeln.

Dort, wo keine Schienenfahrzeuge zur Verfügung stehen, muss es nach Meinung des DBV ein Parallelangebot auf der Straße geben. Das kann aber nur eine Notlösung sein, bis weitere Schienenfahrzeuge zum Einsatz kommen können.

Wo es im Regionalverkehr auf der Schiene zu dauernden Überbesetzungen kommt, muss ebenfalls durch eine zeitlich befristete Ausweitung des Angebotes oder Busalternativen nachgesteuert werden. Eine Angebotsausweitung käme auch der Fahrradmitnahme zugute. Die zusätzlichen Fahrten mit Reisebussen müssen im Fahrplan natürlich als „nicht barrierefrei“ gekennzeichnet werden.

Im „Stillstandsmanagement“ der Deutschen Bahn befinden sich zahlreiche Personenwagen, die zusätzlich eingesetzt werden können. Beim verspätungsanfälligen Pendlerverkehr von und nach Sylt sollten statt Autozüge ebenfalls Personenzüge in den Fahrplantrassen fahren, um Überbesetzungungen zu vermeiden.

Es gibt es also viele Möglichkeiten, den Fahrgästen mehr Platz zu bieten.

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