Am heutigen Mittwochvormittag ist der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf "zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen" (19/27660) mehrheitlich im Verkehrsausschuss bestätigt worden. Es folgt nun noch eine abschließende Beratung im Plenum des Bundestags am kommenden Donnerstag.

Gegenstand des Gesetzes ist eine Entlastung der Kommunen bei sogenannten Kreuzungsmaßnahmen an Bahnübergängen und Brücken, die der Sicherheit oder Verkehrsabwicklung dienen. Diese wurden bisher schon für Kreuzungen mit bundeseigenen Bahnen, also vor allem der DB, entlastet. Zukünftig soll diese auch bei Kreuzungen mit Bahnstrecken der nichtbundeseigenen Bahnen gelten.

Der Deutsche Bahnkunden-Verband e.V. (DBV) begrüßt diese Schritte, da damit der oftmals schwierigen finanziellen Situation der Kommunen entgegengewirkt wirkt und notwendige Maßnahmen an Bahnübergängen und Brücken vorangebracht werden können.

Allerdings scheint der Gesetzgeber wieder einmal übersehen zu haben, dass die betroffenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen ebenfalls auf entsprechende finanzielle Unterstützung dringend angewiesen sind. Denn entgegen der bundeseigenen Eisenbahnen können diese nicht auf ausreichende Finanzierungsinstrumente wie beispielsweise Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (Abkürzung LuFV) zurückgreifen. Es steht nun zu befürchten, dass die komplett von Kostentragungen befreiten Kommunen eine offensive Maßnahmenpolitik zu Lasten der Bahnen betreiben werden.

Aus diesem Grunde fordert der DBV, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz vergleichbare Entlastungsmöglichkeiten auch für die NE-Bahnen bereithalten sollte.

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