Keine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum 1. Januar 2022 im öffentlichen Nahverkehr

Zum 1. Januar 2022 ist der gesamte öffentliche Nahverkehr (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, Fähren) vollständig barrierefrei herzustellen. So wurde es zum 1. Januar 2013 im § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz festgelegt. Nur in konkreten Fällen und mit Nennung eines Zielhorizontes und der noch offenen (Bau)Maßnahmen wären Ausnahmen zulässig. Soweit der Anspruch des Gesetzes. Der DBV hat in den vergangenen Wochen bundesweit 65 Nahverkehrspläne auf die Erfüllung der Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit ausgewertet.

Das Ergebnis: kein einziger Landkreis, keine einzige Stadt und kein Amt wird dieses Ziel erreichen. Auch wenn die 62 Pläne nicht repräsentativ sind, zeigt es doch eine Tendenz: Inklusion, Barrierefreiheit und die Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention spielt in Deutschland keine Rolle. Stattdessen berufen sie sich darauf, dass "vollständige Barrierefreiheit" ein "unbestimmter Rechtsbegriff" und das Ziel sowieso nicht in 9 Jahren zu erreichen sei.

Der DBV und die Verbände, die mit ihm in dieser Thematik zusammenarbeiten, erwarten von der nächsten Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern konkrete Schritte zur Erfüllung des Zieles der vollständigen Barrierefreiheit. Das Versagen bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zeigt auch wieder, wie wichtig es ist, dass die Kundenverbände überhaupt eingebunden und beteiligt werden.

Die Auswertung mit den Einzelergebnissen findet sich in einer weiteren Veröffentlichung.

Hessen ist versehentlich nicht berücksichtigt. Dort sieht es aber nicht besser aus.

Zurück zur Übersicht

Unterstützen Sie uns mit einer Spende!

Unterstützen Sie uns. Werden Sie Mitglied!