In der vergangenen Woche hat der Bundesrat das 9-Euro-Ticket beschlossen. Ja, es wäre eine Riesenchance um Menschen von den Vorzügen des ÖPNV zu überzeugen. Was der Vorbereitungszeit von 6 Wochen geschuldet ist, fällt jetzt den Unternehmen zusätzlich als Arbeits- und Personalaufwand auf die Füße. Viele wichtige Fragen der Kunden sind noch gar nicht geklärt. Warum war es wichtiger, den politischen Schnellschuss durchs Gesetzgebungsverfahren zu peitschen, als ihn handwerklich gut vorzubereiten?

Keine einheitliche Informationsplattform

Der DBV kritisiert, dass es keine einheitliche Informationsmöglichkeit gibt, um sich wirklich an einer Stelle über das bundesweit gültige Angebot zu informieren. Jeder macht seine Informationen. Wer das Angebot wirklich einmal bundesweit nutzen will, muss anhand des Wissens, welchen Verbundbereich er tangiert, sich selber informieren.

Unterschiedliche Informationen vorhanden und Insiderwissen erforderlich

Auch die Vollständigkeit der Informationen ist sehr unterschiedlich. Wer sich jetzt nicht genau auskennt, wird vielleicht schnell zum Schwarzfahrer. Die Deutsche Bahn AG behauptet, dass das 9-Euro-Ticket nicht für Anrufsammeltaxis gelten würde. Beim VRR gilt es genau dort und es ist nur der „Servicezuschlag“ zu zahlen.

Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH („Nah.sh“) schaltet den Fahrkartenverkauf über seine Webseite sogar bis 31. August 2022 komplett ab.

Bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft finden sich gar keine Informationen zum 9-Euro-Ticket (ihr ist der Aufruf zum Fotowettbewerb für den Wandkalender 2023 wichtiger).

BahnCard 100-Besitzer und Besitzer von Abonnements im Fernverkehr werden bestraft

Wer Besitzer einer BahnCard 100 ist (die ein bundesweite Abo des Fernverkehrs und die Nutzung fast aller Nahverkehrsverbindungen berechtigt) oder ein Streckenabo im Fernverkehr besitzt, geht vollkommen leer aus. Er bekommt noch nicht einmal eine symbolische Gutschrift.

Erstattungsansprüche/Mobilitätsgarantie werden unterschiedlich gehandhabt

Der Fahrschein selber mag bundesweit gelten. Erstattungsansprüche bei Verspätungen werden unterschiedlich gehanhabt. So gilt die „hvv Garantie“ im Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes wohl bei Nutzung des 9-Euro-Tickets nicht. Auch Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein schließt bei Verspätungen und Zugausfällen die Erstattung von 50 % des Fahrkartenwertes aus. Für weitere Informationen wird auf https://fahrgastrechte.info/ verwiesen. Oder es heißt bei einem anderen Verbund ganz einfach: „Die Entscheidung darüber, ob das 9-Euro-Ticket für On-Demand-Angebote gilt, liegt bei den Verkehrsgemeinschaften.“

Nahverkehr ist nicht gleich Nahverkehr!

Zitat Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: „Dein Ticket für Linienbusse, Stadtbahnen und den Regionalverkehr gilt dann überall in Deutschland …“ Nun stellt sich heraus, dass Regionalverkehr nicht gleich Regionalverkehr ist. Denn wird der Regionalexpress von der DB Fernverkehr betrieben, gilt ihn ihm das 9-Euro-Ticket nicht – obwohl es sich auch um einen „RE“ handelt.

Der DBV sieht das Bundesverkehrsministerium und die Bundesländer in der Verantwortung, den Kunden wenigstens den Zugang über ein Portal mit eindeutigen Informationen anzubieten. Gleichzeitig muss das Informations- und Tarifwirrwarr ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass das Bundesverkehrsministerium seine Verantwortung mit der Freigabe der 2,5 Milliarden Euro als Ersatz für die Einnahmeausfälle als erledigt ansieht. Personale vor Ort und Kunden werden im Moment wieder alleine gelassen. Wir werden in den Gesprächen mit den Verantwortlichen darauf drängen, dass die Fehler abgestellt werden.

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