Die Logistik der TESLA-Fabrik in Grünheide soll in erheblichem Umfang über die klima- und ressourcenschonende Schiene erfolgen statt durch den massenhaften Einsatz von Diesel-Lkw. Bei einem Vollausbau des Werks könnten 23 (!) Güterzüge pro Tag und Richtung allein für TESLA verkehren. Eine forcierte Umsetzung dieser Planungen wäre im Hinblick auf den notwendigen sparsamen Umgang mit Energie und als Beitrag zum Klimaschutz sehr erfreulich. Umso dringlicher ist es, vorhandene Entlastungsstrecken bzw. Bypässe für die schon heute hoch belastete Bahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder) leistungsfähig auszubauen, um künftig eine hohe Betriebsqualität (u. a. auch angesichts der geplanten Taktverdichtungen auf der RE-Linie 1) zu gewährleisten und Verspätungsrisiken sowohl für die Kunden des Personen- als auch Güterverkehrs zu minimieren.

Nach Auffassung des Deutschen Bahnkunden-Verbandes (DBV) müssen hierbei folgende Schienenprojekte zügig realisiert werden:

• Wiederherstellung der vollständigen Zweigleisigkeit auf der „Ostbahn“ Berlin – Küstrin-Kietz – Krzyż (Kreuz) – (Poznań (Posen)), incl. Elektrifizierung bzw. einer Ausbaugeschwindigkeit von 160 km/h und

• Wiederherstellung der vollständigen Zweigleisigkeit in der Relation Halle/Leipzig – Cottbus – Guben – Czerwieńsk (Rothenburg an der Oder) – Zbąszynek (Neu Bentschen) – Poznań, incl. Elektrifizierung bzw. einer Ausbaugeschwindigkeit (zumindest im deutschen Abschnitt) von 160 km/h. Der polnische Streckenabschnitt Czerwieńsk – Zbąszynek wird z. Zt. bereits für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h ausgebaut.

Letztere Strecke hat eine große Bedeutung, da Umwege über den Bahnknoten Berlin mit seiner bereits heute in Teilen überlasteten Schieneninfrastruktur vermieden werden. Als vergleichsweise schnell zu realisierender Bypass würde die Strecke Berlin – Frankfurt (Oder) somit wirkungsvoll entlastet. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass u. a. die Elektrifizierung des Abschnitts Guben – Grenze Deutschland/Polen in Anlage 4 (Verkehrsvorhaben) des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) berücksichtigt ist (mit den hier erfassten Projekten unterstützt der Bund die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bei der Bewältigung des Strukturwandels). Unverständlich dagegen: Bislang ist auch diese Maßnahme durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) nicht beschlossen worden. Alle Maßnahmen, die mit Mitteln des InvKG finanziert werden sollen, müssen jedoch grundsätzlich von diesem Gremium gebilligt werden. Eine Finanzierung über das InvKG ist somit angesichts der fehlenden Vorbereitung nicht möglich bzw. blockiert. Dementsprechend sind bezüglich des Ausbaus auch keinerlei koordinierende Gespräche mit Polen erfolgt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!

Der DBV fordert daher, die notwendigen qualitativen Verbesserungen der Schieneninfrastruktur nicht weiter zu blockieren, sondern die Planungen für die benannten Infrastruktur-Projekte zeitnah gemeinsam mit Polen aufzunehmen bzw. die erforderlichen Ausbaumaßnahmen zügig umzusetzen.
Bestandteil des Ausbaus muss sein, dass in den genannten Korridoren auch 740 Meter lange Güterzüge uneingeschränkt fahren können und damit eine bestmögliche Nutzung der Kapazitäten möglich ist (ein 740 Meter langer Güterzug kann 52 Lkw ersetzen).

Und: im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP heißt es u. a.: „Wir WERDEN den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent steigern“. Diesen Ankündigungen müssen selbstverständlich auch entsprechende Taten folgen. Hierzu gehören nicht zuletzt deutlich schnellere Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Infrastruktur. Auch dies ist Ziel des Koalitionsvertrags.
 

 

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