(15.10.2014) Mit der Bahnreform 1994 sind Lokführer und Fahrdienstleiter durch die Konzernbildung nicht mehr verbeamtet. Damit geriet der Bahnreisende

in die direkte "Schußlinie" von Arbeitskämpfen in Schlüsselbereichen der Bahn.
Die nunmehrige Streik-Vorankündigung hat die DB zur Aufstellung von Notfahrplänen genutzt. Da hierfür keine rechtliche Verpflichtung besteht, ist die Initiative der DB sehr zu begrüßen.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband fordert von der Politik, die Aufstellung von Notfahrplänen gesetzlich zu verankern und die Grundversorgung der Bahnkunden so sicherzustellen, wie dies in, sicher nicht direkt vergleichbaren, Notfällen in Krankenhäusern der Fall ist. Es gibt gerade unter den Bahnkunden eine Vielzahl von Bedürftigen, die nicht auf andere Verkehrmittel ausweichen können.

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