(12.6.2015, DBV-Bundesverband) "Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab." So umwerfend einfach kann das Leben sein. Eine Million Elektroautos

will die Bundesregierung bis 2020 auf Deutschlands Straßen sehen. Dieses Ziel wird sie nach jetzigen Prognosen nicht annähernd erreichen. Der DBV kritisiert geplante Hilfen von etwa 3 Milliarden Euro als Verschwendung.

"Nach den aktuellen Zulassungszahlen [...] liegt die Erreichung dieses Zieles noch in weiter Ferne. Zum 1. Januar 2014 gab es rund 12.000 Elektroautos, davon 3.100 in privaten Haushalten." (Gesetzesantrag im Bundesrat des Landes Hessen, Drs. 114/15). Nach dem Elektromobilitätsgesetz (das ausdrücklich nur für den Straßenverkehr gedacht ist), soll es deshalb eine weitere Tranche "frisches" Steuergeld für das tote Pferd Elektroauto geben. Im Bundesrat liegt zur Zeit der "Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität" zur Beschlussfassung vor. Nach Schätzungen des Internet-Fachdienstes www.klimaretter.infobeträgt der Umfang etwa 3 Milliarden Euro.

Bereits der Grundansatz ist zu kritisieren. Unverständlich ist, dass eine Förderung von „Elektromobilität“ von ein paar Alibimaßnahmen abgesehen nahezu ausschließlich als Förderung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) angelegt ist – mit allen bekannten Problemen dieser Verkehrsart: vergleichsweise hoher Energiebedarf je Personenkilometer und übermäßiger Flächenverbrauch, der Städte und Landschaften zerstört. Das ändert sich auch durch den Ersatz der Antriebsart des Autos nicht wesentlich.

Die Verkehrsmittel, die bereits in erheblichem Umfang „Elektromobilität“ ermöglichen, nämlich Eisenbahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Obusse, bleiben fast vollständig außen vor. Dabei gäbe es beispielsweise noch zahlreiche gut genutzte Eisenbahnstrecken, die elektrifiziert werden sollten.

Will die Verkehrspolitik tatsächlich umweltfreundlich sein, sollte sie endlich den öffentlichen Verkehr in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen. Eine stetig wachsende Zahl von Menschen ist multimodal unterwegs und hat kein Interesse mehr am Privatbesitz eines Autos - wenn es Alternativen gibt. Daraus ergeben sich Schwerpunkte, die die Bundesregierung offenbar nicht sehen will:

  • Vermeidung unnötiger Verkehre durch Stadtentwicklungskonzepte mit kurzen Wegen zwischen den einzelnen Lebensfunktionen, wie Wohnen, Arbeiten und Erholung,

  • Förderung des Umweltverbundes aus öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Fahrrad- und Fußverkehr,

  • Stärkung des Schienenverkehrs durch gezielte Investitionen sowie Beseitigung politisch verursachter Wettbewerbsnachteile der Bahn,

  • Förderung von Carsharing als Ergänzung.

Statt die Milliarden an Steuergeldern in derartige, tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Klimabilanz des Verkehr führenden Maßnahmen zu investieren versucht die Bundesregierung, mit dem Geld den Strukturwandel für die Autoindustrie zu besorgen, den diese eigentlich im Eigeninteresse selbst bewältigen müsste. Täglich fahren rund 30 Millionen Menschen mit Bahnen und Bussen und bewegen sich schon heute umweltfreundlich und klimaverträglich. Die Zahl steigt von Jahr zu Jahr. Sie erwarten, dass es in der Verkehrspolitik endlich spürbare Veränderungen gibt. Die Sechziger Jahre sind vorbei.
Die CO2-Einsparungen von einer Million Elektroautos wird im Vergleich kaum messbar sein, denn im Durchschnitt wird ein Pkw nur wenige Minuten am Tag benutzt - das wird bei Elektroautos kaum anders sein!

Wenn die Bundesregierung und die Bundesländer einen spürbaren Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emmission leisten wollen, geht das sogar kurzfristig mit einem gezielten Ausbau des Bahn- und Busnetzes. Dichte Takte von Straßenbahnen und Bussen in den Metropolen, Sonderfahrstreifen und Sondersignale an Ampeln, attraktive Fahrpreise und gute Umsteigemöglichkeiten, verlässliche Angebote in den ländlichen Regionen wären ein viel effektiverer Klimaschutz als das tote Pferd Elektroauto mit fragwürdigen Subventionen zu füttern. Eine Forderung erhebt der DBV bereits seit vielen Jahren: der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent soll auch für Fernfahrkarten gelten.

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