(11.11.2018) Bundesvorstand und Bundesverbandsrat des Bahnkunden-Verbandes verabschieden 1. Probstzellaer Erklärung

Für jeden Zug muss in Deutschland eine Schienenmaut an den Netzbetreiber gezahlt werden. Diese als Trassenpreis bezeichnete Maut wird nach dem sog. Vollkostenprinzip berechnet.

Auf jede Zugfahrt werden hier anteilig alle Kosten umgelegt, die durch Vorhaltung, Instandhaltung und Abschreibung entstehen. Dadurch belaufen sich die Kosten pro Kilometer auf ca. 5,00 € bis 15,00 €. Die Anwendung des Vollkostenprinzips bedeutet eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung für den Schienen- im Vergleich zum Straßenverkehr (in dem für viele Verkehrsarten Mautfreiheit besteht).

Andere Staaten wenden das von der Europäischen Union empfohlene sog. Grenzkostenprinzip an. Hierbei werden jeder Zugfahrt nur die Kosten zugerechnet, die unmittelbar durch sie entstehen. Hier betragen die Kosten pro Kilometer nur etwa 2,00 €. Der Differenzbetrag zur Vollkostenkalkulation ist durch den Bund auszugleichen – und zwar nicht nur für bundeseigene sondern auch für nichtbundeseigene Netzbetreiber.

Der DBV fordert vom Gesetzgeber, dass zukünftig in Deutschland das Grenzkostenprinzip gilt. Eine reduzierte Anlastung der Wegekosten führt zu einer deutlich geringeren Belastung für Fahrgäste und Güterkunden. Die deutschen Klima- und Umweltschutzziele 2050 sind (so ist es heute schon absehbar) ohne eine Stärkung des Bahnverkehrs nicht erreichbar Damit wird ein bedeutender Beitrag zur von der Bundesregierung beabsichtigten Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030 sowie zur Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene geleistet.

Zurück zur Übersicht

Unterstützen Sie uns mit einer Spende!

Unterstützen Sie uns. Werden Sie Mitglied!