(13.02.2019) Inklusion wird durch neues Verfahren infrage gestellt und Teilhabe deutlich erschwert/DBV fordert deshalb bundeseinheitliche Regelungen
Zum 1. Februar 2019 hat sehr kurzfristig und bisher kaum von der Öffentlichkeit bemerkt, die DB AG einen wichtigen Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste geändert. Für diesen Personenkreis

(Rollstuhlnutzer, gehbehinderte oder blinde Fahrgäste) war es möglich, für Bahnfahrten die Dienste der „MSZ“ (Mobilitätsservicezentrale) unabhängig vom Verkehrsunternehmen zu nutzen. Dabei spielte es keine Rolle, wie das Verkehrsunternehmen hieß und zu welchem Konzern es gehörte. Das hat sich jetzt geändert!

Die MSZ der DB AG ist nur noch für die DB-eigenen Unternehmen zuständig. Deutlich und unmissverständlich findet sich auf der Internetseite der DB AG der Hinweis „Wenn Ihre Reise Strecken enthält, auf denen Sie mit nicht am Verfahren teilnehmenden Eisenbahnunternehmen reisen, können für diese Strecken keine Hilfeleistungen bei der MSZ angemeldet werden.“
Hier ist die Bundespolitik gefordert, um diesen Rückfall in das letzte Jahrhundert schnellstmöglich rückgängig zu machen. Die Kleinstaaterei im Schienenverkehr schien überwunden und die Gleichbehandlung von behinderten Menschen auf dem richtigen Weg – quasi in der Schlusskurve – zu sein.
Aus unternehmerischer Sicht ist die Einschränkung der DB AG, diese Serviceleistung nur noch für eigene Unternehmen anzubieten, nachvollziehbar. Denn die DB AG erbringt mit der MSZ einen Service, von dem andere Unternehmen profitieren ohne dafür einen finanziellen Beitrag leisten zu müssen.
Deshalb sieht der Deutsche Bahnkunden-Veband eindeutig die Politik in der Pflicht. Es ist völlig indiskutabel, wenn sich Fahrgäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt und auf fremde Hilfe angewiesen sind, sich auch noch darüber informieren müssen, welches Verkehrsunternehmen sie benutzen. Ein unlösbares Problem, wenn eine Strecke von zwei oder drei unterschiedlichen Firmen bedient wird?!
Deshalb muss die Bundesregierung für die Reisendenunterstützung der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste innerhalb des Bundesgebietes eine einfache und einheitliche Lösungen bereitstellen:
1. Eine einheitliche Telefon- und Telefaxnummer, eine E-Mail-Adresse, eine Internetseite.
2. Erreichbarkeit 7 Tage pro Woche und mindesens 18 Stunden pro Tag.
3. Einen Ansprechpartner für die gesamte Reisekette im Schienenpersonennah- und -fernverkehr im Bundesgebiet.
4. Ausreichende personelle Besetzung, um innerhalb einiger Stunden verbindliche Zusagen zur Unterstützung oder passender Reisealternativen geben zu können.
5. Genügend Personal zur Unterstützung der mobilitätseingeschränkten Reisenden vor Ort.
6. Qualifizierung und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter, die diesen Service anbieten.
7. Finanzielle Unterstützung der Verkehrsunternehmen, die technische Hilfsmittel bereitstellen (Fahrzeugrampen, Hublifte, Treppenraupen)
Für unerlässlich hält es der Deutsche Bahnkunden-Verband, dass diese Standards auch für Ersatzverkehre mit Bussen gelten.

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