Land NRW unterstützt mit 1 Milliarde bis 2031 als Ergebnis aus dem Gutachten „Erhebung von Erhaltungsmaßnahmen an kommunalen Schienenstrecken“
Der DBV begrüßt das finanzielle Engagement des Landes NRW und seines Verkehrsministers Hendrik Wüst (CDU), um den kommunalen Verkehrsunternehmen Planungssicherheit und die Möglichkeit zu geben, wenigstens mit dem Abbau des Investitionsstaus zu beginnen. Damit hat NRW Vorbildcharakter für andere Bundesländer, die gleiche Probleme haben und sie bisher vertagen.
Die Straßenbahn- und U-Bahn-Strecken in NRW sind in die Jahre gekommen. Wie den weiter steigenden Erneuerungsbedarf abbauen, wenn noch nicht einmal annähernd bekannt, wie hoch er überhaupt ist? Die drängende Erneuerung können die klammen und vielfach hoch verschuldeten Kommunen nicht bezahlen. Deshalb ist im August 2019 NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) mit einem wichtigen Schritt auf die 18 kommunalen Unternehmen zugegangen. Es gibt bis 2031 insgesamt 1 Milliarde (in festen und feststehenden Jahresbeträgen) für sie. Der Bahnkunden-Verband sieht weiterhin das Land, aber auch den Bund in der Verantwortung. Deshalb kann die 1 Milliarde Euro des Landes NRW nur ein erster Anfang sein, um die notwendige Erneuerung der störanfälligen, wartungsintensiven, teilweise verschlissenen und abgeschriebenen Anlagen und Fahrzeuge bis 2031 zu stemmen.
Das Gutachten schätzt den gesamten Erneuerungsbedarf (nicht etwa die laufende Sanierung!) bei allen 18 Unternehmen auf mehr als 3 Mrd. Euro mit Preisstand 2016. Zuzüglich 20 % Baunebenkosten, die im Gutachten nicht mitbetrachtet wurden, ergibt das eine Gesamtsumme bis 2031 von rund 3,7 Mrd. Euro. Wie die Differenz von ca. 2,7 Mrd. Euro gedeckt werden soll ist völlig unklar. Heute investieren die kommunalen Verkehrsunternehmen aus Eigenmitteln rund 61 Mio. Euro pro Jahr in die Erneuerung. Es ist auch ohne große mathematische Fähigkeiten absehbar, dass das Problem von Jahr zu Jahr größer wird und von den Unternehmen und Kommunen selbst nicht gelöst werden kann.
Von bundesweiter Bedeutung ist das Gutachten deshalb, weil seine sehr tiefgehende und differenzierte Betrachtung der einzelnen Teile deutlich macht: unterirdische Verkehrsanlagen werden zum finanziellen Bumerang. Sowohl ihre laufende Wartung, die ständig steigenden Anforderungen an die Sicherheit (Stichwort Brandschutz) und auch der eigentliche Reinvestitionsbedarf nach Ablauf der Nutzungsdauer sind enorm. Das Gutachten errechnet für
• Schienenstrecken rd. 1.454 Mrd. Euro,
• Haltestellenanlagen incl. Zugangsbauwerke rd. 1.1940 Mrd. Euro und
• oberirdische Ingenieurbauwerke (z. B. Stützwände, Brücken) rd. 402 Mio. Euro
Sollen die Straßen- und U-Bahn-Strecken in NRW erhalten werden, braucht es weitere Unterstützung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Die beschlossene Erhöhung und Weiterführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) auf Bundesebene ist ebenfalls ein wichtiger Schritt der Bundesregierung. Neben der Frage nach der Finanzierung tritt das Problem des fehlenden qualifizierten Personals auch in den Mittelpunkt. Hier müssen Bundes- und Landesgesetzgeber einheitliche Standards und Regelungen finden, um die Berufe im Verkehrswesen für zukünftige Berufsgenerationen attraktiv zu gestalten. Erste konkrete Ideen hierzu liefert die Veröffentlichung des Verkehrsverbandes Westfalen e. V. „Vielfalt der kommunalen Verkehrsinfrastruktur Herausforderungen und Empfehlungen“ aus dem Januar 2018.
Bundesweit sollte das zusätzliche finanzielle Engagement des Landes NRW ein Vorbild für andere Bundesländer und das Bundesverkehrsministerium sein. Denn es schafft für die Verkehrsunternehmen nicht nur Planungssicherheit. Es gibt Ihnen auch die Möglichkeit, die allerdringsten Erneuerungsmaßnahmen langfristig zu planen und in Angriff zu nehmen.
Link zum Spiekermann-Gutachten
Link zur Veröffentlichung des Verkehrsverbandes Westfalen
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