49 % Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl Ende September 2014 zeigen deutlich, woran es auch in Brandenburg mangelt: die Teilhabe und Einbeziehung der Bürger an Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Die Wähler fühlen sich nich ernstgenommen. Es reicht im 21. Jahrhundert nicht aus, wenn Entscheidungen im zuständigen Ministerium getroffen, und im Parlament, so macht es zumindest den Eindruck, abgenickt werden. Deshalb fordert der DBV SPD und Linkspartei auf, im Jahr 25 nach dem Mauerfall mehr demokratische Streitkultur, Transparenz auf allen Ebenen und Einbeziehung der Betroffenen zu wagen.

Für den Verkehrsbereich sieht der DBV deshalb Handlungsbedarf in den folgenden Feldern:

Neue Verkehrsverträge sind öffentlich zu machen
Jährlich fließen weit über 100 Millionen Euro Steuergeld in die Verkehrsbestellungen. Dennoch unterliegen alle Verträge und Vertragsbestandteile einer hohen Geheimhaltungsstufe. Selbst Abgeordnete, die ja über die Verwendung unser aller Steuergeld entscheiden, dürfen nur dann Einsicht nehmen, wenn sie zuvor eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben. Während der Einsicht, die nur unter den wachsamen Augen eines Ministeriumsmitarbeiters erlaubt ist, ist es ihnen nicht gestattet, Aufzeichnungen zu machen.

Mitsprache, Diskission und Teilhabe der Betroffenen muss wieder Standard werden
Im Brandenburger ÖPNV-Gesetz ist geregelt, dass die Aufgabenträger Nahverkehrsbeiräte einrichten können. Als nicht mehr zeitgemäß beurteilt der DBV diese Regelung. Der DBV meint, dass es Nahverkehrsbeiräte flächendeckend in Brandenburg geben muss. Angesichts der bevorstehenden, weiteren Einschnitte und der Wichtigkeit der Sicherstellung öffentlicher Mobilität muss eine breite Diskussion im Vorfeld von Bestellungen erfolgen. Dies kann nur durch konsequente Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Verbände passieren. Die Herstellung der Barrierefreiheit zum 1.1.2022 bedarf ebenfalls schon jetzt der breiten Diskussion mit den Betroffenen.

Rolle des SPNV-Beirats aufwerten
Der SPNV-Beirat, der die Verkehrsministerien der Länder Berlin und Brandenburg beraten soll, ist in den letzten Jahren kaum noch zu einer Beratungstätigkeit in der Lage gewesen. Die Fahrgastverbände werden nicht im Vorfeld der Entscheidungsfindung beteiligt, sondern höchstens nachträglich informiert. Eine ergebnisoffene Beratung kann kaum mehr stattfinden, weil es hier keine Diskussionen vorher mehr gibt. Dies alles wird mit dem angeblichen Zwang zur absoluten Geheimhaltung begründet.

Die Herausgabe eines Jahresberichtes des SPNV-Beirates, wie sie teilweise auch in anderen Bundesländern üblich ist, wäre ebenfalls ein probates Mittel zur Stärkung der Bedeutung.

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