Auf einem Spielplan werden viele bunte Spielzeugzüge hin- und hergeschoben. Foto: Dave, unsplash.com
Auf einem Spielplan werden viele bunte Spielzeugzüge hin- und hergeschoben.

Trotz Kritik von Sachverständigen während der Anhörung hat heute der Verkehrsausschuss den Weg zur Abstimmung im Parlament freigemacht. 1,5 Milliarden Euro steuert der Bund maximal zur Finanzierung der Ausnahmeausfälle durch die Preissenkung auf deutschlandweit 49 Euro bei (für 2023 sind es anteiligen Beträge). Allerdings nur dann, wenn die Bundesländer entsprechend einem Verteilungsschlüssel die gleiche Summe als hälftige Finanzierung mit dazugeben.

Aus weiterhin nicht nachvollziehbaren Gründen wird stoisch an einem Jahresabonnement festgehalten, dass monatlich kündbar ist. Der DBV kritisiert (wie auch die Sachverständigen während der Anhörung) dass damit ein bürokratisches Monster geschaffen wird. Denn dadurch entstehen den Verkehrsunternehmen enorme Verwaltungs- und Personalmehrkosten bei der Verwaltung und Abrechnung. Auch die Tatsache, dass es nur digital angeboten werden soll, führt nach Rückmeldungen vieler interessierter Kunden beim DBV zu Unmut. Warum wird quasi ein Papierfahrschein verboten, wo doch Herr Wissing als verantwortlicher Fachpolitiker sonst so vehement gegen alle Verbote ist!? Nach Meinung des DBV werden damit Hürden aufgebaut, die dem ursprünglichen Sinn eines einfachen, verständlichen und jederzeit verfügbaren bundesweit geltenden Fahrscheins zuwiderläuft. Wer als Kunde nicht über die notwendige digitale Technik verfügt, ist damit als Käufer ausgeschlossen wie diejenigen, die kein Girokonto haben, um den monatlichen Betrag abbuchen zu lassen.

Bedauerlicherweise hat in allen Diskussionen auf Ebene der Bundesländer und im Bundesverkehrsministerium nie eine Rolle gespielt, wie Aufgabenträger als Besteller auf einen möglichen Fahrgastnachfragezuwachs reagieren sollen. Mehr Fahrzeuge, mehr Personal und ein schnellstmöglicher Ausbau der Infrastruktur kosten Geld. Diese Mehraufwendungen werden gerade nicht durch die Übernahme der Einnahmeausfälle durch die Länder und den Bund aufgefangen. Die Kommunen werden weiterhin alleine gelassen.

Der DBV begrüßt die Einführung zum 1. Mai 2023. Eine Stärkung des öffentlichen Verkehrs, (geschweige denn eine Gleichbehandlung mit dem Individualverkehr) bedeutet das Deutschlandticket nicht. Hier braucht es verkehrspolitische Weichenstellungen, damit der Bahn- und Busverkehr wirklich überall in Deutschland verfügbar ist. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Mitgliedsvereinen werden wir weiter Vorschläge dazu unterbreiten.

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