Erste Kommunen und Bundesländer basteln an ihren eigenen Varianten
Am 22. und 23. März 2023 geht es in der Verkehrsministerkonferenz, dem regelmäßigen Treffen der Verkehrsminister der Bundesländer, auch um die langfristige Finanzierung des Deutschlandticket. Der DBV fordert das Bundesverkehrsministerium und die Bundesländer auf, sich endlich auch um Inhalte zu kümmern. Denn um sie ging es in den Diskussionen des letzten halben Jahres kaum. Das Deutschlandticket ist eine Totgeburt, wenn es ausreicht, dass sich die Verantwortlichen nur über die Finanzierung einigen.
Genial gedacht war es vor etwa einem Jahr: Ein Land, ein Fahrschein, eine Gültigkeit, eine Person, einen Monat, ein Preis. Inzwischen feilen viele Kommunen und Bundesländer an ihrem eigenen Deutschlandticket. Das gilt natürlich nur für ihre räumliche Zuständigkeit. Die überwunden geglaubte Kleinstaaterei und Flickschusterei bei Tarifen und Gültigkeit feiert fröhlich Urständ. Das nützt weder der Attraktivität noch dem Zweck des Deutschlandtickets. Ermäßigungen vom regulären Standardpreis fürs Deutschlandticket von 49 Euro für Studierende, für Empfänger von Transferleistungen, ein Sonderpreis für Jugendliche, mit Fahrradmitnahme … alles scheint möglich. So wird der Grundgedanke des einfachen, bundesweiten Zugangs zum öffentlichen Nah- und Regionalverkehr noch vor dem ersten Verkaufstag ad absurdum geführt!
Von Anfang an hat der DBV gefordert, dass es neben dem Standard-Preis von 49 Euro noch ein Angebot im Ermäßigungstarif geben muss. Es rächt sich, dass viel zu wenig an die Kunden gedacht und mit ihnen geredet wurde. Der DBV appelliert an die Landesverkehrsminister, auf regional begrenzte Ausnahmeregelungen zu verzichten. Der gute Grundgedanke des Deutschlandtickets wird damit ins Gegenteil verkehrt.
Wir erwarten von den verantwortlichen Ministern, dass sie den 1. Mai 2023, den ersten Gültigkeitstag des Deutschlandtickets, auch als Startschuss für eine Weiterentwicklung des Gesamtangebots nehmen. Zum Jahresende 2022 hatte der DBV den Vorschlag gemacht, eine Ermäßigungsvariante (Preis: 25 Euro/Monat) für Bezieher von Transferleistungen anzubieten – ebenfalls bundesweit gültig. Diese Ermäßigungsvariante könnte auch geeignet für die bundesweite Fahrradmitnahme oder als Fahrschein für Jugendliche bis 18 Jahre.
Der Weg, den jetzt immer mehr Kommunen gehen, ist jedenfalls der falsche. Wir brauchen keine neue Kleinstaaterei mit hunderten Minitarif-Varianten, sondern auf Grundlage des Deutschlandtickets einheitliche Tarifbedingungen mit zwei unterschiedlichen Preisen. Die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 kann nur ein Zwischenschritt sein. Es müssen unbedingt weitere Diskussionen und Entscheidungen folgen, wie der öffentliche Verkehr überall verbessert und leistungsfähiger gemacht werden kann. Dazu ist aber nötig, nicht nur über, sondern mit den Kunden zu sprechen. Der DBV als Lobbyverband steht dafür mit seinen Ideen und Vorschlägen bereit.
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