In einer riesigen Bahnhofshalle verlaufen sich ganz wenige Menschen. Leere Bahnhofshalle. Foto: Ellen Jenni
In einer riesigen Bahnhofshalle verlaufen sich ganz wenige Menschen.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat zu einem bundesweiten Bahnstreik mit einer kompletten Einstellung des Bahnfernverkehrs von Sonntagabend 22 Uhr bis Dienstagnacht 24 Uhr aufgerufen. Ob die Forderungen der EVG oder das Verhalten der DB einen Streik “rechtfertigen”, will der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) nicht beurteilen. Arbeitskampf ist ein fundamentales Recht, mit dem wir uns arrangieren müssen.

Mit der vor 30 Jahren geschaffenen Bahnreform wurde die grundgesetzliche Daseinsvorsorge durch die privatrechtliche Führung des bundeseigenen Bahnbetriebs ausgehöhlt. Die für die Grundversorgung wichtigen Dienstposten der Bahn, der Lokführer und der Fahrdienstleiter waren zuvor verbeamtet und der Kunde vor Streiks geschützt. Wir fordern die Verantwortlichen aller Seiten und die Politik auf, darauf zu achten den gesetzlich erforderlichen Rahmen zu schaffen, dass die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und die grundgesetzliche Daseinsvorsorge des öffentlichen Personenverkehrs gewahrt bleiben. Bei der nun angekündigten kompletten Bestreikung des DB-Fernverkehrs bestehen nach Auffassung des DBV erhebliche Zweifel daran, ob die gebotene Angemessenheit noch gewahrt wird. Das Gebot der Fairness und das Verbot des Übermaßes wird seitens der Gewerkschaft in Frage gestellt.

Hierbei muss beachtet werden, dass vielen Bahnreisenden gar kein alternatives Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Die Beibehaltung eines Grundangebots muss daher gewahrt bleiben. Andererseits würde der Gewerkschaft auch bei der Bestreikung des überwiegenden Zugangebots ein erhebliches Druckmittel zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung ist aus diesem Grunde gefordert zu prüfen, ob die gesetzliche Grundlagen zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung im Streikfall zu verbessern sind.

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