Zwei Seitenbahnsteige mit je einem Gleis und Aufzugstürmen an einer elektrifizierten Eisenbahnstrecke. Foto: Erich Westendarp, pixelio.de
Zwei Seitenbahnsteige mit je einem Gleis und Aufzugstürmen an einer elektrifizierten Eisenbahnstrecke.

Deutscher Bahnkunden-Verband fordert: Sondervermögen für Infrastruktur gezielt für Barrierefreiheit einsetzen - Schlüssiges Gesamtkonzept von allen Beteiligten erwartet

Klaus Honold, Bundesvorstand für barrierefreie Mobilität des Deutschen Bahnkunden-Verbandes (DBV) fordert die neue Bundesregierung auf, Teile des hoffentlich bald zur Verfügung stehenden Sondervermögens für Infrastruktur für den Bereich Personen-Schienenverkehr gezielt für einen weiteren barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen, Fahrzeugen und digitalen Systemen zu verwenden. Gleichzeitig appelliert er an Bund, Länder, Kommunen und Bahnunternehmen ein schlüssiges und verbindliches Gesamtkonzept für Barrierefreiheit im Personen-Schienenverkehr vorzulegen.

Barrierefreiheit ist Grundrecht – keine freiwillige Leistung

„Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Am 3. Mai 2025 jährte sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) zum 17. Mal. “, betont der DBV-Bundesvorstand für Barrierefreiheit Klaus Honold. „Der Zugang zum öffentlichen Verkehr darf nicht länger als eine Frage gesellschaftlicher Ränder betrachtet werden. Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit Fahrrädern und Gepäck – sie alle sind auf eine barrierefreie Infrastruktur angewiesen. Die Grenzen der Bedarfe sind hier fließend und letztlich profitieren alle von Barrierefreiheit.“ Noch immer gibt es zahlreiche Bahnhöfe ohne stufenfreien Zugang, unzureichende Beschilderungen, fehlende Aufzüge und von vielen Menschen nicht bedienbare Fahrkartenautomaten. „Dass bei aktuellen oder vorgesehenen Renovierungsarbeiten teilweise Barrierefreiheit nicht oder unzureichend in die Baumaßnahmen einfließt, wie etwa beim Bahnhof Marquardt bei Potsdam, ist ein Skandal“, sagt Honold.

Sondervermögen als einmalige Chance

Mit Blick auf das geplante Sondervermögen für Infrastruktur sehen wir als DBV eine historische Gelegenheit: „Wir dürfen die milliardenschweren Investitionen nicht nur in neue Sicherungs-Technik, Großprojekte oder Hochgeschwindigkeitsstrecken fließen lassen“, so Honold weiter. „Barrierefreiheit muss integraler Bestandteil jeder Infrastrukturmaßnahme sein – von der Planung bis zur Umsetzung, mithin ganzheitlich gedacht werden.“

Dazu zählen unter anderem:

  • Nachrüstung und Instandhaltung von Aufzügen und Rampen
  • Vereinheitlichung von Bahnsteighöhen
  • Flächendeckende und zuverlässige akustische wie visuelle Fahrgastinformationen
  • Zeitnahe und konsequente Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
  • Schulungsprogramme und Sensibilisierung von Bahnmitarbeitenden für Bedarfe mobilitätseingeschränkter Fahrgäste. Dies gilt im persönlichen Umgang wie bei der Gestaltung von Angeboten und digitaler Systeme.

Gesamtkonzept statt Flickwerk

Neben der gezielten Mittelverwendung mahnen wir ein abgestimmtes Gesamtkonzept zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Bahnunternehmen an. „Einige nicht unerhebliche Investitionen sind bereits auf dem Weg oder getätigt, andere lassen noch auf sich warten. Diese Ungleichheit darf es nicht länger geben“, betont Honold. Die Einigung auf ein einheitliches gemeinsames Monitoring noch ausstehender Investitionsbedarfe wäre beispielsweise ein erster Schritt.

Verkehrswende nur mit allen Menschen

Abschließend betonen wir als DBV, dass eine sozial gerechte und klimafreundliche Verkehrswende nur gelingt, wenn niemand ausgeschlossen wird. „Barrierefreiheit ist keine Frage einer Minderheit – sie ist die Voraussetzung für einen funktionierenden öffentlichen Verkehr für alle und ein gemeinsames gesellschaftliches Miteinander“.

 

 

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