Bei der heutigen Vorstellung der Maßnahmen zur Optimierung bei der Deutschen Bahn AG fühlt man sich zurückversetzt in die Zeit der Bahnreform von 1993. Neben der Konzernbildung war der Zustand der Infrastruktur das tragende Thema. Während man sich auf die Sanierung des ehemaligen Reichsbahnnetzes konzentrierte, wurde das ehemalige Bundesbahnnetz nicht besser. Die Spätfolgen daraus haben uns nun eingeholt. Natürlich braucht man immer einen Schuldigen um Neues durchzusetzen; eine Notwendigkeit für die getroffene Personlentscheidung sehen wir allerdings nicht.
Der DBV reiht sich dennoch ein in den Kreis der Hoffnungsträger für das heute verkündete Programm. Die allgemeinen Feststellungen zum Zustand des Netzes sind zutreffend und bedürfen keiner weiteren Kommentierung. Der Umfang der aktuell zur Verfügung stehenden Mittel lässt doch einige für die Kunden in der Zukunft spürbare Verbesserungen zu. Wir hoffen, dass sie auch so umgesetzt werden und nicht zusammengekürzt und zeitlich auf den St.-Nimmerleinstag verschoben werden.
Der DBV fordert jedoch nach wie vor, bezüglich des Zustands der DB AG, eine 2. Bahnreform auf die politische Agenda zu setzen. So müssen Widersprüche bereinigt werden, wie die sich eigentlich ausschließende Verknüpfung des AG-Gesetzes mit den Gemeinwohl-Verpflichtungen innerhalb eines Konzerns. Auch die Frage der Trennung von Fahrweg (Monopol bzw. öffentliche Aufgabe) und dem Erbringen von Verkehrsleistunge (im Wettbewerb) stellt sich immer noch.
Wir meinen, dass endlich auch die Kunden der DB AG mit Sitz und Stimme vertreten sein müssen. Das wäre ein Anfang der notwendigen Bahnreform 2.0
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