Drei stilisierte Figuren stehen nebeneinander. Zwei von ihnen tragen schwarze Anzüge mit weißen Hemden und Krawatten, sie geben sich die Hand. Die dritte Figur trägt ein helles Oberteil, blaue Hosen und braune Schuhe und steht seitlich neben den beiden anderen. Foto: ki generiert
Drei stilisierte Figuren stehen nebeneinander. Zwei von ihnen tragen schwarze Anzüge mit weißen Hemden und Krawatten, sie geben sich die Hand. Die dritte Figur trägt ein helles Oberteil, blaue Hosen und braune Schuhe und steht seitlich neben den beiden anderen.


Nur die Kunden sollen jedes Jahr mehr zahlen

Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) kritisiert die heutige Entscheidung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, die Finanzierungsanteile von Bund und Bundesländern am Deutschlandticket für die kommenden fünf Jahre auf dem Niveau von 2023 einzufrieren. Dadurch sollen alle Erhöhungen durch beispielsweise steigende Energie- und Lohnkosten ausschließlich von den Kunden getragen werden. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Fahrgäste bereits über 75 % der Kosten tragen, während Bund und Bundesländer nur 22 % finanzieren.

Nach Ansicht des DBV wäre eine gleichmäßige Aufteilung der Kosten auf alle Beteiligten (Fahrgäste, Bund, Bundesländer) gerecht. Das Einfrieren der Beiträge auf dem Niveau von 2023 (je 1,5 Milliarden Euro) deutet nach DBV-Auffassung auf mangelndes Interesse am Erhalt des Deutschlandtickets in der Politik hin. Ohne Angebotsausbau wird das Ticket bei zukünftigen Preiserhöhungen unattraktiv, da der Preis dann nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen stünde.

Der DBV weist darauf hin, dass der Bund mit 11% der Kosten weniger als 0,3% des Bundeshaushalts finanziert. Gleichzeitig werden bekannte Probleme wie der Digitalzwang oder die fehlende Möglichkeit spontaner Käufe nicht behoben.

Beschluss des Bundesrates: https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/25-10-29-30-vmk/25-10-29-30-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Beschluss des Bundestages: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-regionalisierungsgesetz-1118560

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