Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens vorgeschlagen und damit die Umwandlung des „Fahrens ohne gültigen Fahrschein“ von einer Straftat in eine Ordnungswidrigkeit angestoßen. Derzeit ist das "Erschleichen von Beförderungsleistungen" nach § 265a StGB strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Ministerin argumentiert mit der Entlastung von Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie mit der Notwendigkeit einer verhältnismäßigen Reaktion auf ein Verhalten, das in der Regel aus finanzieller Not entsteht.
Laut Schätzungen des Vereins „Freiheitsfonds“ werden jährlich rund 9.000 Menschen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, weil sie die Geldstrafe nicht zahlen können. Diese Maßnahme verursacht jährlich etwa 114 Millionen Euro an Steuerkosten. Betroffen sind überwiegend Menschen in prekären Lebensverhältnissen, die sich den erhöhten Fahrtkosten von 60 Euro nicht leisten können.
Die juristische Diskussion ist umstritten. Prof. Dr. Hefendehl vom Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht betonte in seiner Stellungnahme aus 2022 im Deutschen Bundestag, dass nach einhelliger Auffassung der deutschen Strafrechtswissenschaft und des Bundesverfassungsgerichts das bloße Nichtzahlen einer Beförderungsleistung kein strafrechtlich relevantes Unrecht begründen kann. Auch der Deutsche Richterbund stellte in seiner Stellungnahme klar, dass die Beförderungserschleichung nur dann strafbar sein soll, wenn Zugangsbarrieren oder -kontrollen manipulativ und absichlich umgangen werden. Wer ohne Fahrschein einsteigt und zuvor daran nicht gehindert wurde, erscheint nicht strafwürdig.
Die Forderung nach einer Herabstufung wird auch von Experten unterstützt, die auf die Verhältnismäßigkeit des Strafrechts hinweisen. Das Strafrecht gilt als „ultima ratio“ des Rechtsgüterschutzes und darf nur dann eingesetzt werden, wenn ein Verhalten besonders "sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben unerträglich ist". In der Praxis führt das Schwarzfahren jedoch selten zu schwerwiegenden Schäden, sondern ist oft Ergebnis von Armut.
Gleichzeitig gibt es Kritik an dem Vorschlag. Vertreter von Polizeigewerkschaften befürchten, dass Schwarzfahren künftig als „Kavaliersdelikt“ angesehen wird und die Zahl der Verstöße steigen könnte. Andere kritisieren, dass die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Beförderungserschleichung gefährdet sei, weil die Einnahmen daraus zur Finanzierung der Leistungen beitragen. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) betont, dass Schwarzfahrer Leistungen auf Kosten anderer erschleichen und dafür geradestehen müssen.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband wird sich auf seinem nächsten Bundesverbandstag mit dem Thema beschäftigen. Die Debatte um die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wirft zudem Fragen nach dem Gleichheitsgrundsatz auf: Warum ist das Parken auf kostenpflichtigen öffentlichen Stellplätzen weiterhin eine Ordnungswidrigkeit, während das Fahren ohne Fahrschein strafbar ist – obwohl beide Handlungen die Nutzung öffentlicher Leistungen ohne Bezahlung beinhalten?
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