Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026 war auch dieses Jahr eine gemischte Bilanz zur Entwicklung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr in Deutschland zu ziehen.
Zwar sind in den vergangenen Jahren im Hinblick auf die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, an Bahnhöfen und in Schienenfahrzeugen Fortschritte zu verzeichnen. Die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste werden also zunehmend gesehen.
„Dennoch bleibt die Realität für viele Fahrgäste mit besonderen Bedarfen weiterhin außerordentlich unbefriedigend“, so Klaus Honold (DBV-Bundesvorstand für barrierefreie Mobilität). Noch immer sind zahlreiche Bahnhöfe durch kleine und große Barrieren für viele Menschen nur schwer oder gar nicht zugänglich. Dies kann beispielsweise von einer einzelnen Stufe über visuell oder akustisch nicht transparente Fahrgastinformationen bis zu defekten Aufzügen gehen. Technische Einrichtungen sind häufig außer Betrieb, da eine regelmäßige Wartung offensichtlich nur in größeren Zeitabständen erfolgt. Spontane Reisen stellen für viele Menschen nach wie vor eine große Herausforderung dar. „Und dies ist noch milde ausgedrückt“, so Klaus Honold. Dies betrifft besonders den ländlichen Raum, aber auch das Reisen außerhalb der Hauptverkehrszeiten, etwa am Wochenende oder in den Nachtstunden.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass nach Jahren des Stillstandes in den Schienenverkehr investiert wird, Schienennetz, Bahnhöfe und Fahrzeuge. Zahlreiche Baustellen erschweren die Situation weiterhin und dies vielfach über Monate und gar Jahre hinaus. Aspekte der Barrierefreiheit werden innerhalb dieser Übergangszeiträume zumeist kaum oder gar nicht bedacht. Eine Beteiligung von Verbänden bei Planung, Durchführung und späterer Auswertung findet nicht statt. Ganzheitliche Konzepte fehlen! Bemühungen, Barrierefreiheit zu gewährleisten, bleiben bei Planung und Bau oft Insellösungen. Bewusstsein und inhaltliche Kenntnisse fehlen. Dies betrifft kleine, mittlere sowie auch große Bahnhofsanlagen. Zu nennen sind hier die vielen provisorischen Fußgängerüberführungen, welche oft schlicht an Klettergerüste vom Spielplatz erinnern oder bereits betonierte Bahnunterführungen, deren technische Ausstattung auf sich warten lässt. Beispielsweise in Friedrichsdorf (Taunus) und Gelnhausen in Hessen oder Güterglück in Sachsen-Anhalt. Dem könnten noch weitere Beispiele hinzugefügt werden. Bei größeren Bahnhöfen bedeuten sehr weite, erschwerte und verlängerte Wegeführungen für mobilitätseingeschränkte Reisende häufig zusätzliche Umwege, Unsicherheiten und einen erheblichen Mehraufwand, nicht nur bei der Reiseplanung, sondern auch an Zeit und körperlicher, wie mentaler Energie. So etwa im Hauptbahnhof in Ulm oder der inzwischen im Volksmund und auf Landkarten-Apps bekannte „Fernwanderweg“ bei Stuttgart21.
„Barrierefreiheit ist kein ‚Nice to have‘ oder nur ein Zusatzangebot an einige Wenige, sondern ein Menschenrecht und keineswegs Frage einer Minderheit. Es muss daher selbstverständlichster Bestandteil des gesamten Systems Schienenpersonenverkehr sein“, bekräftigt Honold. Die bestehenden Defizite – verstärkt durch langwierige Baustellen und unzureichende Übergangslösungen – schränken nicht nur die Mobilität, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe vieler Menschen ein.“
Der DBV fordert daher:
- ganzheitliche wie schlüssige Konzepte, nicht lediglich Insellösungen, wie Aspekten der Barrierefreiheit während Instandhaltungs- und Modernisierungsphasen und dauerhaft danach zufriedenstellend Rechnung getragen werden kann,
- eine höhere Zuverlässigkeit technischer Einrichtungen, gewährleistet durch mehr verdichtete Wartungsintervalle,
- verbesserte und verlässliche Informationen in Echtzeit durch zuverlässige Fahrgastinformationssysteme, einhergehend mit konsequenter Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG),
- Schulung und Sensibilisierung von Personal sowie
- die stärkere Einbindung von Betroffenen in Planungs- und Entscheidungsprozesse.
Darüber hinaus sind Politik und Verkehrsunternehmen gleichermaßen in der Pflicht, klare Ziele gemeinsam zu definieren und deren Umsetzung transparent innerhalb der Gesellschaft zu kommunizieren.
„Die bisherigen Fortschritte sind wichtig, aber nicht ausreichend“, so Klaus Honold weiter. „Ein inklusiver Bahnverkehr darf kein fernes Ziel sein, sondern eine notwendige Voraussetzung für gleichberechtigte Mobilität für alle Menschen in unserer Gesellschaft – auch und gerade während Bauphasen.“
Der Deutsche Bahnkunden-Verband wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Belange von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität und besonderen Bedarfen konsequent weiterverfolgt werden – bis Barrierefreiheit im Bahnverkehr flächendeckend Realität ist.
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