(30.1.2014) Vorwurf des "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" so der offizielle Grund, den heute das Bundeskartellamt
(siehe Pressemitteilung) angegeben hat. Die Aufsichtsbehörde will prüfen, ob die DB AG ihr faktisches Monopol beim Fahrkartenverkauf dazu nutzt, um Wettbewerber zu benachteiligen. Insbesondere die unterschiedlichen Provisionshöhen geben immer wieder Anlass zur Kritik. Die DB AG sieht "dem Verfahren gelassen entgegen", so die Überschrift in ihrer Pressemitteilung.
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