"Wir freuen uns, dass die CSU unsere Idee aufgreift, in Zukunft zwingend ein Schlichtungsverfahren vor Streiks im Bahnverkehr durchzuführen" kommentiert Verbandspräsident Gerhard J. Curth die Meldung in der heutigen Ausgabe des Münchner Merkur.

Der Deutsche Bahnkunden-Verband begrüßt die Überlegungen der CSU, Streiks mit Auswirkungen auf den Bahnverkehr zu minimieren, ohne die selbstverständlich unantastbare Tarifautononomie einzuschränken. Findet vor Streikmaßnahmen ein Schlichtungsverfahren statt, bedeutet dies eine Möglichkeit zur Streikvermeidung. Erst für den Fall, dass eine Schlichtung scheitert, sollen Streiks zulässig sein. Curth: "Denn bei einem Streik wird nicht der unmittelbare Verhandlungspartner getroffen, sondern in erster Linie der Kunde".
Der DBV verweist in diesem Zusammenhang auf seine langjährige Forderung, gesetzliche Notfahrpläne einzuführen, die ein Mindestmaß an Mobilität in Streiksituationen gewährleisten. So könnte endlich wieder eine Daseinsvorsorge garantiert werden.

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