(23.05.2018) Entsprechend den Zielen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD sollen bis 2030 im Vergleich zu heute doppelt so viele Bahnkunden gewonnen werden.

 

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die u. a. genau diesem konkreten Ziel dienen, offensichtlich keine Korrekturen vorgenommen werden sollen!

Entsprechend Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) wird dem Bund ein- deutig die Verantwortung für die Daseinsvorsorge im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) zugewiesen. Die vom Bund bislang praktizierte, ausschließliche Beschränkung auf den Infrastrukturausbau ist dagegen als alleinige Maßnahme ungeeignet, dass anschließend Verkehrsangebote im SPFV tatsächlich auch erbracht werden.

So sind Großstädte wie z. B. Chemnitz auch weiterhin vom InterCity-Netz abgehängt oder haben, wie z. B. Jena, jüngst sogar einen Großteil des Fernzugangebotes verloren. Diese Sachlage haben der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Heilbäderverband und der Deutschen Bahnkunden-Verband in einer gemeinsamen Erklärung im Jahr 2011 der Bundesregierung und dem Bundesrat vorgetragen.


Um die bestehende Gesetzeslücke zu schließen, ist vom Bundesrat ein Entwurf für ein „Gesetz zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs – SPFVG“ beschlossen und den Bund überwiesen worden. Unverständlich: Mit Drucksache 19/2074 vom 09.05.2018 erfolgte durch die Bundesregierung die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Die beschriebene gesetzliche Regelungslücke soll damit also bestehen bleiben! Begründet wird dies u. a. mit hohen zusätzlichen Belastungen für den Bund.

Zweifel am sparsamen Umgang mit zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bestehen dagegen seitens des Bunds bei der politischen Durchsetzung wirtschaftlich fragwürdiger Großprojekte, wie beispiels- weise STUTTGART 21, offensichtlich nicht. Auch bezüglich der Subventionierung von Elektroautos, deren Kauf mit insgesamt 600 Millionen Euro Steuergeldern gefördert wird (hinzu kommt ein Eigenanteil von weiteren 600 Millionen Euro seitens der Automobilindustrie), kann von einem sparsamen Umgang mit Steuergeldern kaum die Rede sein. Auch subventioniert er die Ladeinfrastruktur mit weiteren 300 Millionen Euro. In vorliegendem Fall steht in der Konsequenz erneut die Gleichbehandlung der einzelnen Verkehrsträger in Frage.

Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) fordert die Behandlung des Entwurfs für das Schienenpersonenfernverkehrsgesetz im Deutschen Bundestag und im Verkehrsausschuss! Der DBV wird dazu auf seinem 42. Bundesverbandtages am 26.05.2018 in Berlin einen, die Version des Bundesrats erweiternde Fassung für ein SPFVG beschliessen, die dann unter www.bahnkunden.de abgerufen werden kann.

Den Entwurf des DBV zum Fernverkehrsgesetz finden Sie hier.

 

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