Abkürzungen, die fast nur Insider kennen: „SWT“ steht für „Schönes Wochenend-Ticket“ und „QDL“ für „Quer durchs Land“. Das SWT soll zum Sommer 2019 entfallen, es bleibt das QDL. Allerdings ist das QDL im Moment kein ernstzunehmender Ersatz für das SWT. Es ist nur mit Einschränkungen nutzbar und die Tarifbedingungen sind nicht ganz so übersichtlich wie beim SWT sind. Damit das QDL wirklich zum Fahrschein fürs Fahren mit möglichst viel Reise-Freiheit im Nah- und Regionalverkehr wird, muss es nach Meinung des DBV Änderungen an den QDL-Bedingungen geben.

Die Unterschiede zwischen beiden Fahrscheinangeboten der DB AG sind wenige, dennoch deutlich. So gilt das „QDL“ erst ab 9 Uhr und nicht in Verkehrsverbünden. Wenn es wirklich einen Fahrschein mit einer Reise-Flatrate für den Nahverkehr geben soll, dann sieht der Bahnkunden-Verband Nachbesserungsbedarf beim Erwerb und der Gültigkeit und schlägt deshalb vor:

  • Aufpreisstaffelung für Mitfahrer analog dem SWT
  • Gültigkeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (Entfall der Gültigkeit erst ab 9 Uhr)
  • Spontane Nutzung durch handschriftlichen Eintrag des Fahrttages (derzeit: Festlegung des Fahrttages bereits beim Kauf) und der Namen der Mitreisenden ermöglichen
  • Einbeziehung aller Nahverkehrsmittel (Busse und Züge, unabhängig von der DB als Verkehrsunternehmen)
  • Die Mitnahme eines Fahrrades entspricht tariflich jeweils einem Mitreisenden
  • Gültigkeit auch in angrenzenden Nachbarstaaten (wie heute das SWT auf bestimmten Strecken/Verkehrsräumen in Dänemark, in die Niederlande, Polen, Österreich und Schweiz)

Damit wird nach Meinung des DBV das QDL zu einem sehr einfach zu verstehenden und ohne „Kleingedrucktes“ auskommenden Tarifangebot.

Korrektur: Der Kinderwagen im vorletzten Spiegelstrich wurde gestrichen. Die Mitnahme von Kinderwagen soll natürlich auch weiterhin kostenfrei bleiben.

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