Gut zwei Monate liegt die Einigung zwischen der Lokführergewerkschaft GdL und der DB AG zurück. Auf Grund der Streiks 2014/2015 hat die S-Bahn Berlin GmbH dem Senat als Besteller der Verkehrsleistungen wegen der Streiks und weiterer "Schlechtleistungen" (Zugausfälle und Verspätungen) für beide Jahre bisher 11,5 Millionen Euro zurückzuzahlen. Natürlich wird von Seiten der Besteller, der Länder Berlin und Brandenburg, nur das bezahlt, was auch tatsächlich an Zug- und Busleistungen erbracht wird. Der Grund, warum ein Zug oder Bus ausfällt, spielt keine Rolle.
Haben die Kunden, die unter den ständigen Zugausfällen und -verspätungen bei S-Bahn, BVG und im Regionalverkehr zu leiden haben, die Opfer der kurzfristig angekündigten Streiks geworden sind, einen Erstattungsanspruch? Nein! Sie durften und dürfen immer für die Monatskarte von Ludwigsfelde nach Südkreuz beispielsweise 98,50 € zahlen - egal ob wegen "Störung am Triebfahrzeug" mal ein Zug ausfällt, eine Woche gestreikt wurde, die Toiletten nicht funktionierten, wegen eines Sturmes der Zugverkehr eingestellt oder der Zug von außen besprüht war. Fehlt Personal bei der Straßenbahn und werden deshalb Linienäste nicht mehr bedient, stehen in den Hauptverkehrsstraßen Lieferfahrzeuge in zweiter Reihe und sorgen so für deutliche Verpsätungen der Busse - der Einzelfahrschein kostet immer 2,70 €.

Warum ist das eigentlich so?
Der Hinweis, dass das Geld, das auf Grund der "Schlechtleistungen" der Verkehrsunternehmen seitens der Besteller gespart wird, ist ein Märchen. Denn wenn dem so wäre, müsste ja am Jahresfang plötzlich - weil nicht vorhersehbar - für diverse Kurzfristmaßnahmen und -bestellungen mehr Geld zur Verfügung stehen. Tut es aber nicht. Es wird immer nur so viel Geld durch die Länder ausgegeben, wie sie in ihren Haushalten eingestellt haben. Im Gegenteil! Durch die "Maluszahlungen", also die Abzüge, sparen sie im Endeffekt noch Geld. Denn die im Haushalt vorgesehenen Mittel bleiben konstant. Stattdessen freut sich der Finanzminister oder -senator, wenn die S-Bahn ausfällt, die U-Bahn mit nur 6 statt 8 Wagen fährt oder der Bus im Stau steht.

Der Kunde zahlt immer den gleichen Preis. Der DBV fordert deshalb seit vielen Jahren, dass das eingesparte Geld tatsächlich und zusätzlich in den ÖPNV-Kreislauf zurückfließen muss - was bisher nicht der Fall ist. Oder die Monats- und Jahreskartenkunden erhaltene befristete Vorteile als Dank und Anerkennung für ihren Aufwand. Der Möglichkeiten gäbe es viele.

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