Ob die Forderungen der Lokführergewerkschaft oder das Verhalten der DB einen Streik “rechtfertigen”, will der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) nicht beurteilen. Arbeitskampf ist ein fundamentales Recht, mit dem wir uns arrangieren müssen. Die Verantwortlichen aller Seiten müssen jedoch darauf achten, dass die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und die grundgesetzliche Daseinsvorsorge des öffentlichen Personenverkehrs gewahrt bleiben.

Mit der Bahnreform wurde die grundgesetzliche Daseinsvorsorge durch die privatrechtliche Führung des bundeseigenen Bahnbetriebs ausgehöhlt. Die für die Grundversorgung wichtigen Dienstposten der Bahn, der Lokführer und der Fahrdienstleister waren verbeamtet und der Kunde vor Streiks geschützt.

Die Bundesregierung ist demnach gefordert, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die bei Streiks, welche nach Aussage von Rechtswissenschaftlern nicht als Höhere Gewalt einzustufen sind, die Grundversorgung sichern. Auch die Länder und deren SPNV-Aufgabenträger sind hier gefordert, nötigenfalls Schienenersatzverkehre sicherzustellen.

Da man stets mit Streiks rechnen muss, müssen diese auch in die Katastrophenplanung einbezogen werden, z.B. durch Notfahrpläne, die bereits Bestandteil des Jahresfahrplans sein müssen. Denn für den betroffenen Bahnkunden bricht eine Grundversorgung seines Alltags weg, und dies ist für ihn eine Katastrophe.Es handelt sich immerhin nicht um einen Streik der Müllabfuhr, aus dem allenfalls volle Mülltonnen resultieren.

Zurück zur Übersicht

Unterstützen Sie uns mit einer Spende!

Unterstützen Sie uns. Werden Sie Mitglied!