Lange überfällig ist die Anbindung der Viertelmillionen-Großstadt Chemnitz an das Fernbahnnetz. Sowohl die Größe und Bedeutung von Chemnitz als auch der sie umgebende Ballungsraum mit der zweitgrößten Urbandichte nach dem Ruhrgebiet rechtfertigt ohnehin den Fernbahnanschluss.

Sachsens Verkehrsminister Dulig hat sich jedoch auf eine gefährliche Route begeben; gefährlich für die Länder. In dem der Freistaat Sachsen vom Bund etwas einkauft, das der Bund zur Verfügung gesetzlich zu stellen hat – den Fernbahnverkehr. Art. 87 e Grundgesetz fordert seit 1993 die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Eisenbahnfernverkehr, der ausdrücklich dem Bund überlassen ist.

Bereits mit der Regionalisierung haben die Länder durch die Kanibalisierung von Mitteln des SPNV aus Fernverbindungen Regionalverkehre gemacht und somit zulasten der Fahrgäste der DB beim Sparen geholfen. Seit 10 Jahren fordert der DBV gemeinsam mit verschiedenen kommunalen Dachverbänden das Fernbahngesetz und Grundlagen für die Anbindung bestimmter Räume und Städte an das Fernbahnnetz. Sollte der Alleingang Sachsens bei anderen Bundesländern Schule machen, in dem die DB für Fernzugverbindungen die Hand aufhält, so könnte dies bspw. in den neuen Bundesländern zur Rückkehr zum „Transitverkehr“ mit zwei bis drei Fernbahnhöfen führen.

Wir begrüßen dennoch die Anbindung von Chemnitz an die Fernbahn.

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