Der Bahnkunden-Verband hat 65 Nahverkehrspläne ausgewertet (alle Angaben ohne Gewähr)

Personenbeförderungsgesetz § 8 (3)
[…] Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören.

Der Inhalt der nachfolgend dargestellten Tabelle:

Anzahl der ausgewerteten Pläne: 65

Das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 1.1.2022 werden erreichen: 0 Kommunen/Aufgabenträger.

Konkrete Ausnahmen von der Barrierefreiheit benannt und begründet haben: 7 Kommunen/Aufgabenträger. 58 haben dazu keine ausreichenden Angaben gemacht.

Maßnahmen zur zeitlichen und baulichen Umsetzung der noch nicht zum 1.1.2022 vollständig barrierefrei hergestellten Haltestellen nennen 56 Kommunen/Aufgabenträger nicht. Bei 9 finden sich vage Angaben.

37 Kommunen/Aufgabenträger haben ihren Behindertenbeauftragten und weitere Verbände angehört, 28 nicht.

 

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Als PDF steht Ihnen hier die Tabelle zur Verfügung.

2021 08 01 umsetzung barrierefreiheit auswertung

Eigene Darstellungen

Das Ergebnis ist erschrecken:

keine einzige Kommune wird zum 1.1.2022 den öffentlichen Personennahverkehr vollständig barrierefrei umgerüstet haben.

55 Kommunen benennen und begründen Ausnahmen nicht, 53 Kommunen treffen keine konkreten Aussagen zur zeitlichen Herstellung der Barrierefreiheit. Aussagen über erforderliche Maßnahmen treffen ebenfalls 53 Kommunen nicht und nur 35 haben überhaupt ihren Behindertenbeauftragten/Behindertenverbände beteiligt.

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