In Zeiten geringer Nachfrage setzen viele Verkehrsunternehmen Linientaxis oder Kleinbusse ein. Das ist vernünftig, denn so wird die Bedienung gesichert und die Wirtschaftlichkeit erhöht. Hier beginnt das Problem. Einheitliche Standards bei der Fahrgastinformation fehlen. Je kleiner und „normaler“ das eingesetzte Fahrzeug ist, desto wichtiger ist die Kennzeichnung als Linienfahrt. Der Gesetzgeber sieht es bisher genau anders herum.

Die Verkehrsunternehmen verfügen meist über Kleinbusse, die als Fahrzeuge im Linienverkehr eindeutig erkennbar sind. Anders ist es, wenn Taxen oder Kleinbusse von privaten Firmen zum Einsatz kommen. Sie sind als Linienfahrt häufig schwer erkennbar: keine aus Entfernung lesbare Liniennummer, kein Hinweis auf den Fahrtweg. Oft liegt nur ein kaum sichtbares A4-Blatt mit der Liniennummer hinter der Frontscheibe und es fehlt der Hinweis auf den Linienverlauf. Für die Fahrgäste wird es schwierig, ein solches Fahrzeug als Linienfahrzeug zu erkennen.

Gerade die gesetzlichen Regelungen genügen nach Meinung des Bahnkunden-Verbandes nicht mehr den Notwendigkeiten. Bei Fahrzeugen mit bis zu 8 Plätzen muss es nach der „BOKraft“ – der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr – im § 33 überhaupt keine Kennzeichnung geben.

Denkbar einfach wäre es, eine Magnetfolie mit Liniennummer und Fahrtverlauf auf der Motorhaube und der rechten Fahrzeugseite (zum Fahrbahnrand!) anzubringen. Ein beleuchtbares Dachschild mit Liniennummer wäre der Gipfel der Fahrgastfreundlichkeit.

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